Die Gemeinde Heusweiler sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Leiterin / Leiter (m/w/d) für die Kindertagesstätte Holz. Die Kindertagesstätte Holz ist eine sechsgruppige Einrichtung und bietet derzeit 100 Kindergartenplätze und 22 Krippenplätze. Das Team umfasst 18 pädagogische Fachkräfte sowie 3 Hauswirtschaftskräfte. Wir suchen eine engagierte Persönlichkeit mit einem abgeschlossenen sozialwissenschaftlichen Studium oder alternativ abgeschlossener Berufsausbildung zum/zur Erzieher/in mit staatlicher Anerkennung und (berufsbegleitendem) sozialwissenschaftlichem Studium, welches zeitnah abgeschlossen wird,mehrjähriger Berufserfahrung als Erzieher/in in einer Kindertageseinrichtung sowie idealerweise bereits Berufserfahrung als Leitung bzw. stellvertretende Leitung einer Kindertagesstätte. Zudem erwarten wir eine selbstständige, präzise Arbeitsweise sowie eines hohes VerantwortungsbewusstseinBelastbarkeit, Führungskompetenz und einen reflektierten kooperativen Führungsstilein sicheres Auftreten zur Repräsentanz der Kindertageseinrichtung in der (Fach-) Öffentlichkeit und den gemeindlichen Entscheidungsgremien Ihr Aufgabengebiet umfasst u.a. die konzeptionelle Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit der Kindertageseinrichtung gemeinsam mit dem Team – analog der gesamt-gesellschaftlichen Veränderungen und AnforderungenBeratung und Anleitung des eingesetzten Personals in pädagogischen Fragenenge Kooperation mit dem Träger, der Gesamtleitung und den anderen gemeindlichen Kindertagesstätten Durchführung von verwaltungstechnischen AufgabenBudgetverantwortung für die Mittel der KindertagesstätteEltern- und Öffentlichkeitsarbeit Wir bieten: eine attraktive Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentl. Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe S 16eine Betriebsrente der RZVK des Saarlandes für Ihre Altersvorsorgesehr gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten professionelle Unterstützung durch die pädagogische Gesamtleitung sowie einen regelmäßigen Fachaustausch mit den Leitungen und stellvertretenden Leitungen aller gemeindlichen Einrichtungen Die Gemeinde Heusweiler verfügt über einen Frauenförderplan. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Ewen (Telefon: 06806/911-168, E-Mail: s.ewen@heusweiler.de). Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 08. Februar 2021 (Ausschlussfrist) entweder schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler oder E-Mail an die folgende E-Mail Adresse: personal@heusweiler.de Schriftlich eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet, sofern nicht eine Herausgabe geltend gemacht wird. „Datenschutzhinweis: Wenn Sie sich bei uns bewerben, verarbeiten wir diejenigen Informationen, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten, zum Zwecke der Entscheidung über die Stellenbesetzung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitungen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist Art. 6 Abs. 1 b und Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 26 Saarländisches Datenschutzgesetz (SDSG) und § 95 Abs. 3 Saarländisches Beamtengesetz (SBG).“ Heusweiler, 22. Januar 2021 Der Bürgermeister Redelberger |
Artikelserie „Überschwemmungsgebiete: Vom Hochwasser zum festgesetzten Überschwemmungsgebiet“ vor der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete
Artikel 2/2: Hochwasser – Festsetzen der Überschwemmungsgebiete und schützen
Aufgabe: Festsetzung der Überschwemmungsgebiete
Im letzten Artikel haben Sie erfahren, dass die von Hochwasser überschwemmten Flächen in Hochwassergefahrenkarten dargestellt sind und von jedermann jederzeit im Geoportal des Saarlandes abgerufen werden können. Dies sind wichtige Informationen zur Feststellung Ihrer möglichen Hochwasserbetroffenheit und für Ihre Eigenvorsorge. Aber auch der Staat ist nicht untätig. Neben der Information über mögliche Gefahren und Risiken hat er den Ländern im Wasserhaushaltsgesetz die Pflicht übertragen, Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Die Überschwemmungsgebiete weisen die Bereiche aus, in denen aufgrund der potenziellen Hochwassergefahr besondere Anforderungen an Maßnahmen und Vorhaben gestellt werden müssen. Dies soll gewährleisten, das ohnehin bereits vorhandene Überschwemmungsrisiko in den Überschwemmungsgebieten nicht weiter zu vergrößern.
Wie werden die Überschwemmungsgebiete festgesetzt?
Auf der Basis der Hochwassergefahrenkarten setzen die Bundesländer daher Überschwemmungsgebiete amtlich fest. Im Saarland wird die Ausdehnung der Überschwemmungsgebiete aus den Gefahrenkarten für das Szenario HQ100 (ein Hochwasser, das statistisch einmal in 100 Jahren auftreten kann) in den Karten der Wasserbehörde dargestellt. Diese Karten werden anschließend in den jeweiligen Kommunen ausgelegt, d.h. Kommunen und Bürgern wird die Möglichkeit der Einsicht- und Stellungnahme gegeben. Nach der Auswertung der Stellungnahmen gelten mit der Bekanntmachung der Verbindlichkeit im Amtsblatt des Saarlandes die in den Karten der Wasserbehörde dargestellten Gebiete als festgesetzte Überschwemmungsgebiete.
Exemplarisch: Überschwemmungsgebietskarte der Oster
Wer wird geschützt?
Durch die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete werden Gebiete, die nach hydraulischen Berechnungen bereits durch ein Hochwasser mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100) bedroht sind, rechtlich geschützt.
Für diese Gebiete gelten mit ihrer Festsetzung besondere Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes, die Einschränkungen für die Möglichkeiten der Bauleitplanung, die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen und weitere Maßnahmen enthalten. Diese Vorgaben verfolgen das Ziel, die möglichen Betroffenen vor Ort aber auch die Ober- oder Unterlieger vor einer weiteren Erhöhung des Hochwasserrisikos zu schützen.
Vorgaben wie eine hochwasserangepasste Bauweise und das Verbot einer nachteiligen Veränderung des Wasserstandes durch die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen schützen daher sowohl den Bauherren vor zukünftigen Schäden, als auch Dritte vor Nachteilen durch diese Maßnahmen.
Die gesetzlich geregelten Beschränkungen sind aus den Lehren vergangener Hochwasserereignisse entstanden, die zeigten, dass uneingeschränkte Tätigkeit in überschwemmungsgefährdeten Gebieten hohe Schäden verursacht und Menschenleben aufs Spiel setzt.
Schadenspotenzial durch Bebauung in Überschwemmungsgebieten (Quelle: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz)
Was ist im Überschwemmungsgebiet verboten?
Aus Gründen der Hochwasserrückhaltefunktion der Auen, des Retentionsraumerhalts und vor allem der Minimierung des Schadenspotenzials ist grundsätzlich die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen (z. B. Neubebauung, Garten- und Gewächshäuser, nicht durchflutbare Garagen) im Überschwemmungsgebiet untersagt. Daneben beinhalten die sonstigen Schutzvorschriften auch Nutzungseinschränkungen, z. B. das Verbot der Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können. Beispielsweise dürfen im Überschwemmungsgebiet keine Stroh- oder Heuballen gelagert werden, da diese im Hochwasserfall weggeschwemmt werden können und möglicherweise an Brücken oder Durchlässen hängen bleiben. Durch diese Abflussbehinderung kann der Wasserstand oberhalb ansteigen.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sind Befreiungen möglich.
Unsachgemäße Lagerung in Überflutungsbereichen (Quelle: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz)
Was ist im Überschwemmungsgebiet erlaubt?
Tatsächlich ändert sich im alltäglichen Leben der Anwohnerinnen und Anwohner durch die Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes in der Regel wenig. So sind viele Tätigkeiten bzw. Vorhaben weiterhin erlaubt und benötigen weder eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung, noch müssen sie der Wasserbehörde angezeigt werden, wie z.B.:
- Außenleuchten oder Briefkästen mit Standfuß
- Bänke oder gemauerte Sitzecken in Gärten
- Baugerüste
- Bienenfreistände oder Vogelhäuser
- Einzelne Schaukeln oder ähnliche Spielanlagen für Kinder
- Gartenkamine
- Sandkästen
- Wäschetrockenvorrichtungen
- Aufstockung oder Sanierung des Gebäudes ohne Veränderung der Grundfläche
- Veränderungen der Raumaufteilung innerhalb eines Gebäudes
- Gestaltung des privaten Gartens durch Blumen- oder Gemüsebeete sowie das Pflanzen einzelner Bäume oder Sträucher
- Umgraben des Gartens
- …
Wo finde ich mehr Informationen über die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten?
Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat eine Broschüre „Überschwemmungsgebiete – Ermittlung, Festsetzung und Folgen für Gewässeranlieger“ erarbeitet, die seit Januar 2018 unter https://www.saarland.de/232258.htm für alle Interessierten herunterladbar ist. Hier gibt es mehr Informationen bezüglich den Zielen der Festsetzung, der Ermittlung und dem Festsetzungsverfahren von Überschwemmungsgebieten sowie den Schutzvorschriften. Außerdem werden weitere Beispiele für erlaubte und nicht erlaubte Maßnahmen und bauliche Anlagen in Überschwemmungsgebieten gegeben. Diese Broschüre wird den Betroffenen vor Offenlegung der Karten der Wasserbehörde über die Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.
Festsetzung von Überschwemmungsgebieten in der Gemeinde Heusweiler
Zug um Zug werden im gesamten Saarland per Rechtsverordnung Überschwemmungsgebiete entlang der Bäche und Flüsse festgesetzt. Derzeit wird in einem Block 3 die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten vorbereitet, die u.a. auch die Gemeinde Heusweiler betreffen. Deshalb möchten das zuständige Umwelt- und Verbraucherministerium sowie das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz in einer vorgeschalteten Artikelserie über die Thematik informieren, die in den nächsten beiden Wochen an dieser Stelle veröffentlicht wird.
Artikelserie „Überschwemmungsgebiete: Vom Hochwasser zum festgesetzten Überschwemmungsgebiet“ vor der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete
Artikel 1/2: Hochwasser: informieren und vorsorgen
Hochwasser – ein natürliches Ereignis
Ein Hochwasser ist ein natürliches Ereignis. Es gehört zum charakteristischen Abflussverhalten von Bächen und Flüssen und kann nicht verhindert werden. Hochwasser kann durch außergewöhnliche Niederschläge oder, bei uns seltener, durch schnelle Schneeschmelzen, ausgelöst werden. Gebiete in Gewässernähe sind daher von Natur aus durch Überflutungen bedroht und müssen mit dieser Gefahr zurechtkommen.
Überflutung der freien Landschaft (Quelle: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz)
Hochwasser – das Risiko ist größer geworden
Die zunehmende menschliche Nutzung und Siedlungsentwicklung in den Auen der Bäche und Flüsse hat das Schadenspotential in Gewässernähe vergrößert. Gleichzeitig gingen ehemals vorhandene Überschwemmungsflächen in Auebereichen verloren: Wasser, das sich früher in weite Aueflächen schadlos ausbreiten konnte, belastet nun bebaute Bereiche. Das Risiko für Menschenleben und Sachwerte ist gestiegen und die erwarteten Folgen des Klimawandels lassen annehmen, dass es weiter steigen wird.
Doch nicht nur der gewässernahe Bereich kann unter den Auswirkungen eines Hochwassers leiden.
Durch die starke Vernetzung der Infrastrukturen kann eine Überflutung auch Gebiete außerhalb der überschwemmten Flächen beeinträchtigen. So können zum Beispiel die Sperrung von Straßen, die Zerstörung von Versorgungsleitungen und die Unterbrechung der Stromversorgung dort Folgeschäden verursachen, wo gar keine Überschwemmung stattgefunden hat.
Schadenspotenzial durch Bebauung in den Überflutungsbereichen (Quelle: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz)
Informieren: Wie hoch ist mein Hochwasserrisiko?
Ob und wie hoch Grundstücke, Häuser, öffentliche Einrichtungen und Industriestandorte von Hochwasser betroffen sind, können Sie aus den Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten ersehen. Diese Karten enthalten Informationen zur flächenmäßigen Ausdehnung des Hochwassers, über die zu erwartende Tiefe der Überflutung sowie betroffene Infrastrukturen. Sie sind Entscheidungshilfe bei Planungen und unverzichtbare Information, um Vorkehrungen für den Ernstfall zu treffen, Schäden zu verringern und Menschenleben zu retten.
Die Überschwemmungsflächen werden mit Hilfe von Modellen berechnet. Diese bilden auf aktueller wissenschaftlicher Grundlage die Natur so genau wie möglich nach.
Die saarländischen Hochwassergefahrenkarten enthalten zwei Szenarien: ein Ereignis mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100 = Hochwasserereignis, das statistisch mindestens einmal in 100 Jahren zu erwarten ist) und ein seltenes Extremereignis (HQextrem = Hochwasserereignis, das statistisch noch seltener zu erwarten ist, z.B. alle 200 oder 1000 Jahre).
Die Hochwassergefahren und Hochwasserrisikokarten werden im Geoportal des Saarlandes unter der Adresse: https://geoportal.saarland.de/article/Wasser/ bereitgestellt.
Exemplarisch: Hochwassergefahrenkarte mit Überflutungsausdehnung bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis in St. Wendel durch den Todbach (Blautöne) und die Blies (rot schraffiert).
Eine weitere, schnelle und unkomplizierte Möglichkeit abzuklären, ob sich ein Standort oder eine Adresse in einem Gebiet der Hochwassergefahrenkarten befindet ist für das Saarland über die Schutzgebiete-App „NaSaarWas“ möglich. Der Download von „NaSaarWas“ ist im Google Play Store und im Apple App Store kostenlos erhältlich.
Schutzgebiete-App „NaSaarWas“
Woher bekomme ich Informationen über die aktuelle Hochwasserlage?
Wenn Sie im konkreten Hochwasserfall Informationen über die momentane Hochwassersituation benötigen, wie den aktuellen Wasserstand, die Warnlage, eine Vorhersage der Wasserstandsentwicklung, aktuelle meteorologische Daten oder einen Hochwasserlagebericht, so stellt Ihnen das Hochwassermeldezentrum des Saarlandes (HMZ Saarland) diese Informationen über die Internetseite des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz bereit.
Vorsorgen: Eine gute Hochwasservorsorge vermindert Risiken und Schäden!
Auch Sie selbst können durch gezielte Vorsorge zur Schadensbegrenzung beitragen und Vorbereitungen für den Hochwasserfall treffen:
Tipps zur Vorsorge und weitere Informationen zum Thema „Hochwasser“ finden Sie auf den Internetseiten „Hochwasserschutz im Saarland“ des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sowie in der Hochwasserschutzfibel (Objektschutz und bauliche Vorsorge) des Bundesministeriums für Inneres, Bau und Heimat (BMI)
Erkenntnis ist der erste Schritt zum Handeln:
Wer sein Hochwasserrisiko kennt, kann etwas dagegen tun!
Sperrungen am Fröhner Wald
Die Forstverwaltung von Wegener hat die Gemeindeverwaltung darüber informiert, dass aufgrund des Abtransportes des Holzes aus dem Fröhner Wald am Dienstag, 26.01.2021, und Mittwoch, 27.01.2021, der Parkstreifen am Friedhof Holz, der Parkplatz mit Containerbereich, die Fußwegeverbindung vom Wohngebiet Blumenstraße sowie der Eingangsbereich zum Wald gesperrt werden müssen.
Es wird darum gebeten, dies zur eigenen Sicherheit zu beachten.
Heusweiler, den 21.01.2021
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Infrarot-Geschwindigkeitsmessungen
Gemeinde Heusweiler Heusweiler,21.01.2021
An folgenden Tagen führt die Gemeinde Heusweiler in allen Ortsteilen der Gemeinde Geschwindigkeitsmessungen durch:
Montag 01.02.2021
Dienstag 02.02.2021
Mittwoch 10.02.2021
Donnerstag 11.02.2021
Freitag 12.02.2021
Montag 15.02.2021
Dienstag 16.02.2021
Mittwoch 24.02.2021
Donnerstag 25.02.2021
Freitag 26.02.2021
Außerhalb dieser festgesetzten Termine sind Kontrollen nicht ausgeschlossen.
Thomas Redelberger
Der Bürgermeister als
Ortspolizeibehörde
Bauantragstellung ‚Wohngebiet am ehemaligen Schwimmbad‘
Da die Fertigstellung der Erschließungsanlage für das ‚Wohngebiet am ehemaligen Schwimmbad‘ nun absehbar prognostiziert werden kann, können Bauanträge ab sofort eingereicht werden. Bei einer Genehmigungsfreistellung nach § 63 LBO ist der Bauantrag bei der Gemeinde in 2-facher Ausfertigung einzureichen, bei einer Bauantragsstellung im vereinfachten Verfahren nach § 64 LBO bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde beim Regionalverband in 4-facher Ausfertigung.
Veröffentlichung von öffentlichen Bekanntmachungen auf www.heusweiler.de
Zur weiteren Digitalisierung unserer Gemeinde hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.11.2020 beschlossen, alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde zukünftig auf der Internetseite der Gemeinde unter www.heusweiler.de zu veröffentlichen. Soweit gesetzlich öffentliche Bekanntmachungen im Internet nicht ausreichen, erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen weiterhin über die Wochenpost. Die öffentlichen Bekanntmachungen durch Aushang entfallen.
Unabhängig hiervon wird die Gemeindeverwaltung jedoch für eine zeitlich noch unbestimmte Übergangszeit alle öffentlichen Bekanntmachungen deklaratorisch auch weiterhin zusätzlich in der Heusweiler Wochenpost veröffentlichen, um die Einführung der öffentlichen Bekanntmachungen über das Internet und insbesondere den Bedürfnissen von Menschen ohne Internetkenntnisse gerecht zu werden.
Die Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Heusweiler wurde am 16. Dezember 2020 in der Heusweiler Wochenpost öffentlich bekannt gemacht. Sie ist am 01.01.2021 in Kraft getreten.
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Bekanntmachung der Straßenbenennung im Wohngebiet am ehemaligen Schwimmbad
Innerhalb des neuen Wohngebietes am ehemaligen Schwimmbad werden neue Straßen entstehen. Die Entscheidung über die Benennung dieser Straßen liegt gemäß § 73 Abs. 3 Nr. 9 Saarländisches Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) beim Ortsrat.
Der Ortsrat des Ortsteiles Heusweiler hat in seiner Sitzung am 10.06.2020 beschlossen, die Straßen wie folgt zu benennen:
Am Kalenberg
Charlotte-Holubars-Weg
Vor den Feldern
Ein entsprechender Lageplan ist beigefügt:
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der zurzeit geltenden Fassung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem die Allgemeinverfügung bekannt gegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Rechtsausschuss für den Regionalverband Saarbrücken, Europaallee 11, 66113 Saarbrücken, gewahrt (§ 70 Abs. 1 Satz 2 VwGO).
Heusweiler, 12.01.2021
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Sitzung des Personal- und Finanzausschusses
Am Montag, dem 25.01.2021, um 18:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 11.01.2021 (öffentlicher Teil) |
2 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
3 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 11.01.2021 (nichtöffentlicher Teil) |
4 | Doppelhaushalt 2021/2022 – Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025 |
5 | Personalangelegenheiten |
6 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Heusweiler, den 15. Januar 2021
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Neue Reisepässe
Beim Bürgerbüro der Gemeinde Heusweiler sind die neuen Reisepässe eingetroffen, welche bis zum 22.12.2020 beantragt wurden.
Die Reisepässe können nur vom Reisepassinhaber selbst oder von anderen Personen gegen Vorlage einer Vollmacht abgeholt werden.
Das alte Ausweisdokument ist bei der Abholung mitzubringen. Verlorengegangene oder nicht auffindbare Pässe müssen jedoch vom Passinhaber selbst als Verlust gemeldet werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Abholung einen Termin unter termine.heusweiler.de oder telefonisch unter 06806-911222.
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Sitzung des Gemeinderates
Am Donnerstag, dem 21.01.2021, um 18:30 Uhr, findet in der Glück-Auf-Halle, Holz eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Aufgrund der geltenden Abstandsregelung ist die Teilnehmeranzahl begrenzt. Wir bitten Besucher, die an der Sitzung teilnehmen möchten, sich vorab telefonisch beim Sitzungsdienst anzumelden: 06806/911-146 oder 06806/911-145. Hierbei ist die Reihenfolge der Anmeldung bindend. Eine Teilnahme ohne telefonische Voranmeldung ist nicht möglich.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 10.12.2020 (öffentlicher Teil) |
2 | Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 10.12.2020 |
3 | Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbepark Eiweiler Nord“ im Ortsteil Eiweiler – Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung |
4 | Information zur ABG |
5 | Änderung des Durchführungsvertrages zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Trierer Straße 89-91, Würth-Filiale mit Bistro und Cafébereich“ |
6 | Grundstücksflächen im Gemeindebezirk Eiweiler – Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion |
7 | Einsatz von Streusalz auf Bürgersteigen der Gemeinde – Antrag der GBH-Gemeinderatsfraktion |
8 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
9 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 10.12.2020 (nichtöffentlicher Teil) |
10 | Personalangelegenheiten |
11 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.
Heusweiler, 13.01.2021
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Vertretung Ortsvorsteher
Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Heusweiler, Herr Helmut Maas, wird in der Zeit vom 22.01.2021 bis einschließlich 21.02.2021 vom stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Dr. Steinrücken, Illinger Straße 115, 66265 Heusweiler, vertreten.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Heusweiler, 13.01.2021
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Aufruf von Grabstätten zur jährlichen Einebnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler
Die Gemeinde Heusweiler gibt gemäß § 23 der Friedhofssatzung vom 21. März 2019 in der zur Zeit gültigen Fassung bekannt, dass in den Monaten Februar – April 2021 auf den Gemeindefriedhöfen in allen Ortsteilen der Gemeinde Heusweiler folgende Grabstätten beseitigt und eingeebnet werden:
Friedhof Eiweiler:
Reihengrabstätten:
1. Hubert Brünet 1995
2. Hans Werner Utzig 1994
Rasenreihengrabstätten:
3. Manfred Aloysius Schäfer 1995
Tiefengrabstätten:
4. Rudolf Bauer 1993
Cäcilia Bauer geb. Sträßer 1995
5. Emilie Gerstner 1994
Robert Louis Morice 1995
6. Maria Knauber geb. Manns 1995
2. Stelle nicht belegt
7. Paul Harry Kreis 1995
2. Stelle nicht belegt
8. Werner Albert Hellbrück 1995
2. Stelle nicht belegt
9. Adolf Philipp Müller 1995
2. Stelle nicht belegt
10. Aloysius Erwin Ziegler 1995
2. Stelle nicht belegt
Friedhof Heusweiler:
Kindergrabstätten:
1 Alexander Tassone 2000
Michael Tassone 2001
Reihengrabstätten:
2. Edelgard Arend geb. Bollbach 1995
3. Patrick Michael Dörr 1995
4. Hildegard Hilt geb. Dörr 1995
5. Günter Martin Fenrich 1995
Klara Theresia Fenrich geb. Ziegler 2004
6. Franz Josef Klasen 1995
7. Albertine Klotz 1995
8. Gerhard Neu 1995
9. Gerhard Port 1995
10. Maria Elisabeth Reisdorf geb. Raufer 1995
11. Leopold Wirbel 1994
Rasenreihengrabstätten:
12. Alfred Jakob Balzer 1995
13. Heinz Engländer 1995
14. Willi Karl Hermann Fischer 1995
15. Margarete Fox geb. Loch 1995
16. Elfriede Anna Heinen geb. Arnold 07 1995
17. Dorothea Emma Lehnhof geb. Gehrmann 1995
18. Johann Antonius Leinenbach 1995
19. Albert Meier 1995
20. Wilhelmine Maria Merkle geb. Mohrbacher 1995
21. Edgar Sander 1995
22. Margareta Schröder geb. Braun 1995
23. Alberta Schwindling geb. Klein 1995
24. Agnes Maria Sinnwell-Ehl geb. Sinnwell 1995
25. Irmgard Trouvain 1995
26. Albert Edwin Ziegler 1995
27. Josef Peter Ziegler 1995
Tiefengrabstätten:
28. Valentin Altmeyer 1984
Mathilde Altmeyer geb. Kutsch 1995
29. Artur Altpeter 1994
Hedwig Altpeter geb. Ludwig 1995
30. Anna Bauer geb. Draeger 1987
Jakob Bauer 1995
31. Gerhard Josef Lauer 1995
2. Stelle nicht belegt
32. Hermann Schäfer 1995
2. Stelle nicht belegt
33. Wilhelm Schmidt 1978
Luise Katharina Schmidt geb. Christmann 1995
34. Helmut Ströher 1995
2. Stelle nicht belegt
Familiengrabstätten:
35. Adalbert Vinzenz Baier 1973
Maria Katharina Baier geb. Brück 1995
36. Jakob John 1972
Wilhelmine John geb. Bickelmann 1980
37. Peter Maas 1989
Maria Maas geb. Müller 1995
38. Margaretha Pauly 1992
Kurt Willy Ernst Pauly 1995
39. Josef Schmidt 1951
Heinrich Jakob. Schmidt 1967
Rosa Maria Schmidt geb. Alger 1995
Elisabeth Wilhelmine Sander geb. Schmidt 1997
40. Herta Schwartz geb. Volz 1989
Hermann Wilhelm Schwartz 1995
41. Johann Werner Theis 1974
Camelita Theis geb. Leik 1995
Friedhof Holz:
Reihengrabstätten:
1. Richard Bonnaire 1995
2. Manfred Dieter Cäsar 1995
3. Margareta Sofie Klein geb. Kessler 1995
4. Margarete Katharina Klein geb. John 1995
5. Johann Kreutzer 1995
6. Martha Latz geb. Kurz 1995
7. Helga Martha Schmitt geb. Maue 1995
8. Juliane Scholl geb. Helm 1995
9. Erna Seibert 1995
Rasenreihengrabstätten:
10. Thekla Mang geb. Klein 1995
Tiefengrabstätten:
11. Johann Alfons Breit 1992
Maria Elisabetha Breit geb. Ruppert 1995
12. Jakob Edmund Dietz 1995
2. Stelle nicht belegt
13. Erwin Feld 1989
Karla Feld geb. Füllberg 1995
14. Emilie Groß geb. Feiß 1995
Horst Groß 1995
15. Heinz Margardt 1995
2. Stelle nicht belegt
16. Eberhard Meiser 1995
2. Stelle nicht belegt
17. Josef Meiser 1979
Maria Meiser geb. Dörr 1995
18. Rudolf Weyland 1993
Maria Weyland geb. Zingale 1995
Familiengrabstätten:
19. Armin Kläs 1985
Edgar Kläs 1988
Elfriede Kläs geb. Büch 1995
20. Friedrich Klein 1979
Irene Klein geb. Reiß 1995
21. Emil Ladislaus Turek 1979
Erich Turek 1966
Justina Wilhelmine Turek geb. Demarczek 1995
Friedhof Kutzhof:
Reihengrabstätten:
1. Ernst Klein 1995
Tiefengrabstätten:
2. Josef Lackes 1995
2. Stelle nicht belegt
3. entfällt
Familiengrabstätten:
4. Maria Simmet geb. Müller 1976
Peter Simmet 1995
Friedhof Lummerschied:
Reihengrabstätten:
1. Maria Emma Groß geb. Sander 1995
2. Alma Schmidt geb. Brück 1995
Tiefengrabstätten:
3. Georg Karl Krämer 1995
2. Stelle nicht belegt
Friedhof Obersalbach:
Reihengrabstätten:
1. Reinhard Feld 1995
2. Klara Groß geb. Altmeyer 1995
3. Fridolin Hansen 1995
4. Gerd Hansen 1995
5. Tanja Hansen geb. Kutsch 1995
6. Anselm Peter Laub 1995
7. Karl Werner Leicher 1995
8. Mathias Mertens 1995
9. Maria Neu geb. Sträßer 1995
10. Alfons Peter Ney 1995
11. Gottfried Prediger 1994
Friedhof Wahlschied:
Reihengrabstätten:
1. Edgar Christian Leininger 1995
2. Hans Martin Welhusen 1995
Tiefengrabstätten:
3. Luise Schiffler geb. Hoven 1993
Friedrich Schiffler 1995
4. Josef Ziegler 1994
Maria Gertrud Ziegler geb. Bach 1995
Familiengrabstätten:
5. Jakob Engel 1977
Katharina Engel geb. Nackas 1995
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten der aufgerufenen Grabstätten die Möglichkeit haben, je nach Lage der Grabstätte, diese auf Antrag weiter zu pflegen. Der Antrag ist schriftlich bei der Friedhofsverwaltung bis zum 15. Januar 2021 einzureichen und wird im Einzelfall anhand der Lage der Grabstätte überprüft.
Liegt kein Antrag vor, werden die Grabstätten eingeebnet.
In diesem Zusammenhang werden die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten der Grabstätten gebeten, soweit für eine weitere Verwendung vorgesehen, die Bepflanzung und sonstigen Grabschmuck bis zum 31. Januar 2021 von den Grabstätten zu entfernen.
Sollte eine weitere Nutzung von Grabmalanlagen (Steine, Abdeckplatten, Einfassungen u.a.) vorgesehen sein, weise ich darauf hin, dass der Abbau und Abtransport von Grabmalanlagen nur nach vorheriger Absprache mit der Friedhofsverwaltung zulässig ist.
Grabstätten, die bis zum 31.01.2021 nicht abgeräumt sind, werden vollständig durch die Gemeinde abgeräumt und eingeebnet. In diesem Falle gehen die auf den Grabstätten vorhandenen Grabmale, Pflanzen u.a. in das Eigentum der Gemeinde Heusweiler über (§ 23 Abs. 2 der Friedhofssatzung).
Dieser Aufruf zur Einebnung von Grabstätten gilt nicht für den alten Friedhof in dem Ortsteil Eiweiler.
Auf diesem Friedhof werden Grabstätten nur auf besonderen Antrag der Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten eingeebnet. Antragsformulare sind bei der Friedhofsverwaltung erhältlich.
Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung, Frau Kirsch (Tel. 06806/911-156).
Der Aufruf der einzuebnenden Grabstätten kann auch in dem Informationskasten des jeweiligen Friedhofes nachgelesen werden.
66265 Heusweiler, 09. Dezember 2020
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Sperrung des Fröhner Waldes
Die Forstverwaltung von Wegener hat die Gemeindeverwaltung darüber informiert, dass es derzeit wegen Fäll- und Rückearbeiten immer wieder zu Vollsperrungen von Wegen im Fröhner Wald kommen wird. Von den Sperrungen betroffen ist auch der Premiumwanderweg „Frohn-Wald-Weg“ auf dem Gebiet der Gemeinde Heusweiler.
Das beauftragte Forstunternehmen ist gehalten, nach Möglichkeit eine Umleitung für diesen Wanderweg auszuschildern.
Im gesamten Bereich kommt es zu starken Beeinträchtigungen und Einschränkungen. Es wird eindringlich darum gebeten, dass die Warnhinweise, die Sperr- und Verbotsschilder zur eigenen Sicherheit unbedingt beachtet werden.
Heusweiler, den 11.01.2021
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Stellenausschreibung
Die Gemeinde Heusweiler sucht zum 01. Juli 2021 eine/n Erzieher/in (m/w/d) für die Kindertagesstätte Kleine-Leute-Haus im Ortsteil Heusweiler. Es handelt sich dabei um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer Arbeitszeit von 30,0 Stunden. Wir erwarten eine abgeschlossene Berufsausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieher/in, sehr gute fachliche Kenntnisse, soziale Kompetenz und gute Kommunikationsfähigkeiten. Ihr Aufgabengebiet umfasst Betreuung und Erziehung von Kindern im Krippen- und Kindergartenalter Vorbereitung und Durchführung von Beschäftigungsangeboten Arbeit in der Gruppe Zusammenarbeit mit den Eltern Durchführung von Veranstaltungen in der Einrichtung Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und erfolgt in der Entgeltgruppe S 08a TVöD-SuE. Für Ihre Altersvorsorge bieten wir eine Betriebsrente der RZVK des Saarlandes. Für die Besetzung der Stelle wird eine verantwortungsbewusste und qualifizierte Persönlichkeit mit organisatorischen Fähigkeiten und Sozialkompetenz gesucht. Des Weiteren wird Kreativität, Teamfähigkeit, selbstständiges Arbeiten sowie ein freundliches Auftreten und die Bereitschaft zur Weiterbildung erwartet. Für die Spracherziehung sind Französischkenntnisse von Vorteil. Die ausgeschriebenen Stellen sind auch für Berufseinsteiger geeignet. Die Gemeinde Heusweiler verfügt über einen Frauenförderplan und verfolgt auf dieser Grundlage das Ziel, eine Unterrepräsentanz von Frauen zu beseitigen. Wir fordern daher Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Ewen (Telefon: 06806/911-168, E-Mail: s.ewen@heusweiler.de). Bei Interesse wenden Sie sich bitte mit Ihren Bewerbungsunterlagen bis spätestens 03. Februar 2021 (Ausschlussfrist) an den Bürgermeister der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler. Gerne können Sie sich auf diese Stelle auch online bewerben. Senden Sie dazu Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an die folgende E-Mail Adresse: personal@heusweiler.de Schriftlich eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet, sofern nicht eine Herausgabe geltend gemacht wird. Auf die Übersendung von Originalen, Klarsichthüllen, Schnellheftern und insbesondere Bewerbungsmappen bitten wir daher dringend zu verzichten. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur bei gleichzeitiger Einsendung eines ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlages möglich. „Datenschutzhinweis: Wenn Sie sich bei uns bewerben, verarbeiten wir diejenigen Informationen, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten, zum Zwecke der Entscheidung über die Stellenbesetzung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitungen im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist Art. 6 Abs. 1 b und Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 26 Saarländisches Datenschutzgesetz (SDSG) und § 95 Abs. 3 Saarländisches Beamtengesetz (SBG).“ Heusweiler, 06.01.2021 Der Bürgermeister Redelberger |