Bekanntmachung

über die Einreichung von Wahlvorschlägen

zur Wahl des Gemeinderates und der Ortsräte

in der Gemeinde Heusweiler am 09. Juni 2024

Aufgrund der §§ 23 und 51 KWG (Kommunalwahlgesetz) vom 22. Januar 2019, (Amtsbl. 2019 I S. 127); zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2023 (Amtsbl. 2023 I S. 828) i. V. m. den §§ 18 Abs. 1 und 63 KWO (Kommunalwahlordnung) vom 12. Februar 2019 (Amtsbl. 2019 I S. 171) zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. September 2023 (Amtsbl. 2023 I S. 878) und unter Hinweis auf die Bestimmungen der §§ 24 bis 30 KWG und der §§ 17 bis 25 KWO werden die in der Gemeinde Heusweiler bestehenden Parteien und Wählergruppen aufgefordert bis spätestens 04. April 2024, 18.00 Uhr, Wahlvorschläge für die am 09. Juni 2024 als Verhältniswahl stattfindende Gemeinderatswahl und die Wahl zu den Ortsräten einzureichen. Wird nur ein oder kein gültiger Wahlvorschlag eingebracht, so findet die Wahl als Mehrheitswahl statt.

Die Wahlvorschläge sind in dreifacher Ausfertigung nach dem Muster der Anlage 11 zur KWO bei dem unterzeichnenden Gemeindewahlleiter einzureichen; sie werden in Heusweiler, Saarbrücker Str. 35, Rathaus, Zimmer 0.21 entgegengenommen. Der Wahlvorschlag für den Gemeinderat kann als einheitliche Gebietsliste für das ganze Wahlgebiet oder gegliedert in eine Gebietsliste und Bereichslisten aufgestellt werden. Der Wahlvorschlag darf für jeden Wahlbereich nur eine Bereichsliste enthalten. Die Aufstellung von Bereichslisten in einem Wahlvorschlag ist nur zulässig, wenn der Wahlvorschlag eine Gebietsliste enthält. Der Wahlvorschlag für den Ortsrat wird nicht in Gebietsliste und Bereichsliste gegliedert.

Die Einreichung der Wahlvorschläge ist so frühzeitig vor dem angegebenen Stichtag vorzunehmen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.

Die Zahl der in den Gemeinderat zu wählenden Personen beträgt 33.

Die Zahl der in die Ortsräte zu wählenden Personen beträgt für den Ortsrat Eiweiler 7, Ortsrat Heusweiler 9, Ortsrat Holz 7, Ortsrat Kutzhof 7, Ortsrat Niedersalbach 7, Ortsrat Obersalbach 7, Ortsrat Wahlschied 7.

Inhalt und Form der Wahlvorschläge müssen die Bestimmungen der §§ 24 KWG, 19 KWO (Gemeinderatswahl) und 57 KWG, 69 KWO (Ortsratswahl) erfüllen.

Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, der bei der letzten Gemeinderatswahl kein Sitz im Gemeinderat oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz im Landtag zufiel, bedarf der Unterstützung durch Wahlberechtigte in Höhe von mindestens der dreifachen Anzahl der zu wählenden Gemeinderats- bzw. Ortsratsmitglieder. (§ 22 Abs. 2 und § 57 KWG)

Die Wahlberechtigten haben sich dazu bis spätestens am 04. April 2024, 18.00 Uhr, persönlich in ein beim Gemeindewahlleiter für den jeweiligen Wahlvorschlag aufliegendes Verzeichnis einzutragen. Sofern erforderlich, liegen Unterstützungsverzeichnisse beim Gemeindewahlleiter in Heusweiler, Rathaus, Zimmer 1.13 offen und zwar montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr, nachmittags, mit Ausnahme Freitag, von 13.30 bis 15.30 Uhr sowie Dienstagnachmittags von 13.30 bis 18.00 Uhr. An den vier letzten Samstagen vor Ablauf der Frist ist eine Eintragung in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr und am Tag des Ablaufs der Frist (04. April 2024) bis 18:00 Uhr möglich. Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Eintragung gegeben sein. Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Der Unterstützung des Wahlvorschlages bedarf es nicht, wenn diese Partei im Deutschen Bundestag seit dessen letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten ist.  

Zum Nachweis seiner Identität hat der Unterzeichner oder die Unterzeichnerin den Bundespersonalausweis oder einen anderen mit Lichtbild versehenen Ausweis vorzulegen. Das Unterstützungsverzeichnis darf auch von Wahlbewerbern unterzeichnet werden.

Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen;

hat jemand mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist ihre oder seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig.

Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig, sie muss dem Gemeindewahlleiter von den Vertrauenspersonen bis spätestens 04. April 2024, 18.00 Uhr schriftlich erklärt worden sein.

Heusweiler, den 24. November 2023

Der Gemeindewahlleiter

-Redelberger-

Aufruf von Grabstätten zur jährlichen Einebnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler

Die Gemeinde Heusweiler gibt gemäß § 23 der Friedhofssatzung vom 20. Juli 2023 in der zurzeit gültigen Fassung bekannt, dass in den Monaten Februar – April 2024 auf den Gemeindefriedhöfen in allen Ortsteilen der Gemeinde Heusweiler folgende Grabstätten beseitigt und eingeebnet werden:

Friedhof Eiweiler:

Reihengrabstätten:

1. Günther Meiers                                                              1997                                     

2. Magdalena Rack geb. Zimmer                                    1998           

Rasenreihengrabstätten mit schrägstehender Schrifttafel oder Liegeplatte:

3. Theodora Hasenfratz geb. Zimmer                             1998           

4. Martha Speicher geb. Heinz                                        1998           

Tiefengrabstätten:                                                           

5. Aloysius Engel                                                                1983              

    Eleonore Maria Engel geb. Schmitt                            1998   

6. Franz Philipp Nonnenmacher                                      1998          

    2. Stelle nicht belegt

7. Leo Philippi                                                                     1992              

    Katharina Philippi geb. Baldauf                                   1998                             

8. Johann Jakob Reinert                                                   1981              

    Erika Reiner geb. Junker                                               1998                             

9. Katharina Schorr geb. Schröder                                 1986              

    Wilhelm Schorr                                                               1998                             

10. Bernhard Zimmer                                                        1987              

    Margaretha Zimmer geb. Herres                                 1998                             

Familiengrabstätten:

11. Klara Maria Alt geb. Riehm                                        1993           

      Peter Ferdinand Alt                                                     1998                         

12. Wolfgang Ernst Erich Kelch                                       1998           

      2. Stelle nicht belegt

Urnenreihengrabstellen:

13. Johann Friedrich Kraß                                                1998           

      2. Stelle nicht belegt

Friedhof Heusweiler:

Reihengrabstätten:

1. Jean Pierre Dell                                                              1998           

2. Werner Klasen                                                                1998           

3. Ilse Irene Klein                                                                1998           

4. Paul Alfred Linossi                                                         1998           

5. Martha Meyer geb. Weiland                                        1998           

6. Ludwig Lothar Motsch                                                  1998           

7. Hans Ludwig Schulz                                                     1998           

8. Hedwig Caroline Schwamm geb. Franzreb              1998           

9. Klaus-Peter Fritz Zeidler                                               1998

Rasenreihengrabstätten mit schrägstehender Schrifttafel oder Liegeplatte:

10. Josef Auer                                                                     1998           

11. Karoline Barth geb. Bast                                            1998           

12. Elfriede Borgmann geb. Evermann                           1998           

13. Brigitte Engelburg Diemer geb. Breyer                    1998           

14. Margot Dittrich geb. Sander                                      1998           

15. Martha Gebhardt geb. Glessner                               1998           

16. Josefa Anna Huber geb. Ziegler                               1998           

17. Irmgard Berta Ishorst geb. Körber                            1998           

18. Karlheinz Kläs                                                              1998           

19. Maria Klein geb. Biesel                                               1998           

20. Lieselotte Hermine Klaiber geb. Arens                    1998           

21. Ernst Albrecht Kleber                                                  1998           

22. Michael Angelo Rudolf Klinkner                                1998           

23. Auguste Emilie Kullmann geb. Riehm                      1998           

24. Wilhelmina Kutsch geb. Wagner                               1998           

25. Martha Müller geb. Massem                                      1998           

26. Werner Hermann Paar                                                1998           

27. Martha Port geb. Trouvain                                         1998           

28. Gertrud Schmidt geb. Metzger                                 1998           

29. Vinzenz Michael Schwarz                                          1998           

30. Wilhelmine Spier geb. Schmidt                                 1998           

31. Maria Steffen geb. Petit                                              1998           

32. Helmut Strößner                                                           1998           

33. Friedrich Gustav Walter Strohmeier                         1998           

34. Annelise Hertha Walter geb. Steinebach                1998           

35. Ottilia Helga Weiland geb. Trouvain                         1998           

36. Wilhelmine Franziska Wenke geb. Czapiewski      1998

37. Wilhelm Hermann Woll                                              1998           

38. Margarethe Ziegler geb. Wolf                                    1998           

Rasentiefengrabstätten mit schrägstehender Schrifttafel oder Liegeplatte:

39. Josef Peter Haag                                                         1998           

      2. Stelle nicht belegt

40. Franz Josef Port                                                           1998           

      2. Stelle nicht belegt

Tiefengrabstätten:

41. Viktor Altmeier                                                              1989           

      Lisbeth Anna Altmeier geb. Lipke                             1998                         

42. Basilius Bileckyj                                                           1996           

      Klara Hedwig Bileckyj geb. Ziegler                          1998

43. Walter Jakob Christmann                                          1984           

      Ida Christmann geb. Dilck                                          1998              

44. Elisabeth Anna Dahlem geb. Marquardt                  1998           

      2. Stelle nicht belegt

45. Emil Gustav Günther                                                   1994           

      Erna Günther geb. Krause                                         1998                         

      Klaus Dieter Günther (U)                                             2011                         

46. Berta Hausknecht geb. Schommer                          1983           

      Walter Hausknecht                                                      1998

47. Karl Kurtz                                                                      1990           

      Hildegard Luise Kurtz geb. Gräber                           1998              

48. Emma Elisabeth Lang geb. Röhn                             1996           

      Karl Lang                                                                       1998              

      Christel Doris Lang (U)                                                2001              

      Manfred Werner Lang (U)                                           2007              

49. Dieter Philipp Peter Lay                                              1998           

      2. Stelle nicht belegt

50. Hermann Mailänder                                                    1998           

      2. Stelle nicht belegt

51. Felix Müller                                                                   1998           

      2. Stelle nicht belegt

52. Erna Royar geb. Michler                                             1996           

      Luise Michler                                                                1998              

53. Werner Otto Voss                                                        1986           

      Juliane Katharina Voss geb. Schuft                         1998              

Familiengrabstätten:

54. Hilde Zibold geb. Schäfer                                          1995           

      Helmut Zibold                                                               1998                           

Urnenkammern in den Kolumbarien:

55. Rainer Josef Breit                                                        2008

      2. Stelle nicht belegt

56. Karlheinz Weidmann                                                   2008           

      2. Stelle nicht belegt

57. Gertrud Werft geb. Haßel                                           2008           

      2. Stelle nicht belegt

58. Kurt Emil Wittstock                                                    2008           

      2. Stelle nicht belegt

Urnenreihengrabstellen:

59. Martha Helene Harig geb. Persch                            1998           

      2. Stelle nicht belegt

60. Kurt Gustav Müller                                                      1998           

      Edeltraut Maria Müller geb. Grosser                        2003              

61. Franz Pachl                                                                  1998           

      2. Stelle nicht belegt

62. Joachim Schwarz                                                        1998           

      2. Stelle nicht belegt

63. Emilie Strähle geb. Löffler                                         1998           

      2. Stelle nicht belegt

64. Gerhard Wagner                                                          1998           

      2. Stelle nicht belegt

65. Otto Wagner                                                                 1998           

      2. Stelle nicht belegt

66. Elisabeth Emilie Martha Zander geb. Lanier           1998           

      Else Gräßer geb. Büch                                               2002           

Friedhof Holz:

Reihengrabstätten:

1. Horst Altpeter                                                                 1998           

2. Wolfgang Backes                                                           1998           

3. Dirk Dietrich                                                                    1998           

4. Winfried Richard Heydt                                                 1998           

5. Oskar Niedner                                                                1998           

6. Alfred Michael Schmidt                                                1998           

7. Hans Rudi Straßburger                                                 1998           

Rasenreihengrabstätten mit schrägstehender Schrifttafel oder Liegeplatte:

8. Herbert Robert Franz                                                    1998           

9. Gertrud Keßler geb. Kinzer                                          1998           

10. Wolfgang Klein                                                             1998           

11. Horst Detlef Lauterbach                                             1998           

12. Rosine Frieda Lehmann geb. Bertsch                      1998           

13. Monika Susanne Lehnen geb. Geid                         1998           

14. Maria Berta Schmidt geb. Grewenig                        1998           

15. Christa Schneider geb. Woll                                      1998           

Tiefengrabstätten:                                                           

16. Josef Altmeyer                                                             1991              

      Anna Altmeyer geb. Kolz                                            1998                         

17. Wilhelm Kallenborn                                                     1990              

      Maria Kallenborn geb. Maurer                                   1998                             

18. Friedrich Kirchschlager                                              1995              

      Adelheid Kirchschlager geb. Sagasser                    1998                             

19. Walter Klein                                                                  1994              

      Else Klein geb. Feld                                                     1998                             

20. Karl Kraus                                                                     1993              

      Erna Auguste Helene Kraus geb. Schmidt              1998                         

21. Hubert Richard Kuhn                                                  1995              

      Gisela Kuhn geb. Brück                                              1998                             

22. Johanna Meiser geb. Kallenborn                              1986              

      Stefan Wilhelm Meiser                                               1998                            

23. Gisela Helena Mohrbacher geb. Derkum                1986              

      Engelbert Max Mohrbacher                                       1998                             

24. Oswald Schwindling                                                   1994              

      Elisabeth Schwindling geb. Schwindling                 1998                             

Rasentiefengrabstätten mit schrägstehender Schrifttafel oder Liegeplatte:

25. August Christmann                                                     1998           

      2. Stelle nicht belegt

26. Fritz Kurz                                                                       1998           

      2. Stelle nicht belegt

27. Aloys Josef Lulka                                                        1998           

      2. Stelle nicht belegt

28. Richard Bernhard Schmidt                                        1998           

      2. Stelle nicht belegt

29. Jakob Nikolaus Walter                                              1998           

      Cäcilia Walter geb. Schulz                                         1998                         

30. Peter Walter                                                                  1998           

      Elisabeth Charlotte Walter geb. Sager (U ohne Verl.) 2012                    

Urnenreihengrabstellen:

31. Gerd Eddi Tabellion                                                    1998           

      2. Stelle nicht belegt

Urnenkammern (2-stellig) in den Kolumbarien:

32. Elisabeth Charlotte Schneider geb. Scherschel     2008

      2. Stelle nicht belegt

Friedhof Kutzhof:

Reihengrabstätten:

1. Martin Felix Dörr                                                             1998           

2. Anna Maria Leinenbach geb. Gleßner                        1998           

3. Egon Ferdinand Schnur                                                1998           

Rasenreihengrabstätten mit schrägstehender Schrifttafel oder Liegeplatte:

4. Rosa Maria Kessler geb. Penth                                   1998           

5. Peter Karl Kleist                                                             1998           

6. Lidwina König geb. Meiser                                           1998           

7. Rosa Walter geb. Altmeyer                                          1998           

Tiefengrabstätten:                                                           

8. Emmi Maria Woll geb. Zimmer                                    1994           

    Werner Woll                                                                    1998

Friedhof Lummerschied:

Reihengrabstätten:

1. Heinrich Alt                                                                     1998           

2. Katharina Fiebranz geb. Kneib                                    1998

Friedhof Obersalbach:

Reihengrabstätten:

1. Emil Altmeyer                                                                 1998           

2. Anna Helena Brück geb. Rodner                                 1998           

3. Josef Philippi                                                                  1998           

Rasenreihengrabstätten mit schrägstehender Schrifttafel oder Liegeplatte:

4. Maria Agnes Näckel geb. Jost                                     1998

Friedhof Wahlschied:

Reihengrabstätten:

1. Werner Altpeter                                                              1998           

2. Wilhelm Karl Gatter                                                       1998                          

Rasenreihengrabstätten mit schrägstehender Schrifttafel oder Liegeplatte:

3. Alinda Maria Barbara Brück geb. Ehrlich                   1998           

4. Wilhelm Brück                                                                1998           

5. Wilhelmine Gerstner geb. Scheidhauer                     1998           

6. Rudolf Trumm                                                                 1998           

7. Martin Wahlster                                                              1998           

Tiefengrabstätten:

8. Ludwig Friedrich Krauß                                                 1984              

    Katharina Krauß geb. Altpeter                                     1998                             

9. Jenny Hilde Uwer-Zentes geb. Walter                       1997              

    Edmund Zentes                                                              1998                              

10. Sofia Wahlster geb. Kinzer                                        1992              

      Adolf Wahlster                                                             1998                             

Familiengrabstätten:

11. Maria Magdalena Ney geb. Neu                               1993             

      Richard Jakob Ney                                                      1998                         

12. Otto Schmidt                                                                1990           

      Luise Schmidt geb. Schmidt                                     1998

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten der aufgerufenen Grabstätten die Möglichkeit haben, je nach Lage der Grabstätte, diese auf Antrag weiter zu pflegen. Der Antrag ist schriftlich bei der Friedhofsverwaltung bis zum 15. Januar 2024 einzureichen und wird im Einzelfall anhand der Lage der Grabstätte überprüft.

Liegt kein Antrag vor, werden die Grabstätten eingeebnet.

In diesem Zusammenhang werden die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten der Grabstätten gebeten, soweit für eine weitere Verwendung vorgesehen, die Bepflanzung und sonstigen Grabschmuck bis zum 31. Januar 2024 von den Grabstätten zu entfernen.

Sollte eine weitere Nutzung von Grabmalanlagen (Steine, Abdeckplatten, Einfassungen u.a.) vorgesehen sein, weise ich darauf hin, dass der Abbau und Abtransport von Grabmalanlagen nur nach vorheriger Absprache mit der Friedhofsverwaltung zulässig ist.

Grabstätten, die bis zum 31. Januar 2024 nicht abgeräumt sind, werden vollständig durch die Gemeinde abgeräumt und eingeebnet. In diesem Falle gehen die auf den Grabstätten vorhandenen Grabmale, Pflanzen u.a. in das Eigentum der Gemeinde Heusweiler über (§ 23 Abs. 2 der Friedhofssatzung).

Dieser Aufruf zur Einebnung von Grabstätten gilt nicht für den alten Friedhof in dem Ortsteil Eiweiler.

Auf diesem Friedhof werden Grabstätten nur auf besonderen Antrag der Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten eingeebnet. Antragsformulare sind bei der Friedhofsverwaltung erhältlich.

Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung, Frau John (Tel. 06806/911-156).

Der Aufruf der einzuebnenden Grabstätten kann auch in dem Informationskasten des jeweiligen Friedhofes nachgelesen werden.

66265 Heusweiler, 27. November 2023

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses

Am Montag, dem 27.11.2023, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Nichtöffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift
2Benennung eines besonderen Vorsitzenden
3Vorstellung Jahresabschluss 2022 im Rahmen einer Powerpoint-Präsentation
4Prüfung Jahresabschluss 2022
5Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 17. November 2023

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Gemeinderates

Am Donnerstag, dem 23.11.2023, um 18:30 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 16.10.2023 (öffentlicher Teil)
2Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 16.10.2023
3Stellungnahme der Gemeinde Heusweiler zum Entwurf des LEP Saarland 2030
41. Nachtragshaushaltssatzung 2023/2024, betr. Stellenplan
5Wirtschaftsplan 2024 des EVS
6Wahl einer besonderen stellvertretenden Wahlleitung für die Kommunalwahlen am 09.06.2024
7Feststellung Jahresabschluss 2022 und Entlastung des Bürgermeisters
8Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

9Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 16.10.2023 (nichtöffentlicher Teil)
10Vergabe von Lieferungen und Leistungen
10.1Restfinanzierung zur Beschaffung und Vergabe des Auftrages zur Lieferung des Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 10/20 für den Löschbezirk Holz
10.2DSK – Maßnahme im Gemeindebezirk
11Personalangelegenheiten
11.1Einstellung einer Hauswirtschaftskraft
11.2Einstellung einer Auszubildenden für den Beruf der Verwaltungsfachangestellten
12Mitteilungen und Verschiedenes

Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.

Heusweiler, 16. November 2023

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Bau- und Verkehrsausschuss

Am Montag, dem 20.11.2023, um 19:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 05.10.2023 (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 05.10.2023 (nicht öffentlicher Teil)
4Stellungnahme der Gemeinde Heusweiler zum Entwurf des LEP Saarland 2030
5Vergaben von Lieferungen und Leistungen
5.1DSK – Maßnahme im Gemeindebezirk
5.2Neuherstellung Aufzugsanlage Rathaus Heusweiler
6Weitere Vorgehensweise Brunnenanlage Wahlschied
7Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 10. November 2023

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Ortsrates Eiweiler

Am Mittwoch, dem 22.11.2023, um 18:00 Uhr, findet im ehemaligen Schulungsraum der FFW Eiweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Eiweiler statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 21.09.2023  (öffentlicher Teil)
  2  Zuwendungen an Vereine
  3  Informationen über die zukünftige Verkehrsführung Reisbach/Alte Reisbachstraße im Rahmen der Neusansiedlung von SVolt in Eiweiler
  4  Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

  5  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 21.09.2023  (nichtöffentlicher Teil)
  6  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 10. November 2023

Der Ortsvorsteher

WACHALL

Sitzung des Ortsrates Heusweiler

Am Donnerstag, dem 16.11.2023, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Heusweiler statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Heusweiler vom 04.10.2023 (öffentlicher Teil)
  2  Zuwendungen an Vereine
  3  Weihnachtsmarkt
  4  Ausgaben Ortsratsbudget
  5  Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

  6  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Heusweiler vom 04.10.2023 (nichtöffentlicher Teil)
  7  Verpachtung einer Teilfläche in Heusweiler zur Pflege und Nutzung als zusätzliche Vorgartenfläche gegenüber dem Anwesen Uhlandstraße 2a
  8  Verpachtung einer Teilfläche in Heusweiler zur Pflege und Nutzung als zusätzliche Vorgartenfläche gegenüber dem Anwesen Uhlandstraße 2 C
  9  Mitteilungen und Verschiedenes

 

Heusweiler, 8. November 2023

Der Ortsvorsteher

MAAS

Freiwillige Feuerwehr Gemeinde Heusweiler

Gesamtwehr

Einladung:

Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Heusweiler, lade ich gemäß § 9 Abs. 1 der Brandschutzsatzung der Gemeinde Heusweiler vom 04.08.2021, in der derzeit geltenden Fassung, zu der am

Samstag, den 18. November 2023 um 14.00 Uhr, in der Glück-Auf-Halle in Holz

stattfindenden Hauptversammlung herzlich ein.

Tagesordnungspunkte:

  1. Wahl des Wehrführers
  2. Wahl des 2. stellvertretenden Wehrführers

Stimmberechtigt sind nur aktive Feuerangehörige, die der Feuerwehr mindestens drei Monate angehören. Die Zeit in der Jugendfeuerwehr wird dabei angerechnet.

Die Angehörigen der Gesamtwehr werden gebeten, vollzählig und pünktlich an der Hauptversammlung in Dienstkleidung teilzunehmen.

Eine gesonderte Einladung ergeht nicht.

Heusweiler, 08.11.2023

Der Bürgermeister

Thomas Redelberger

Sitzung des Ortsrates Kutzhof

Am Montag, dem 13.11.2023, um 18:00 Uhr, findet im Schulungsraum der FFW, Barbara Ensemble Kutzhof eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Kutzhof statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 04.09.2023 (öffentlicher Teil)
  2  Vorstellung des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und Senioren Olaf Quirin
  3  Vorstellung der Leiterin der Kita Lummerland – Simone Krämer
  4  Ortsratsbudget
  5  Zuwendungen an Vereine
  6  Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

  7  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 04.09.2023 (nichtöffentlicher Teil)
  8  Spielplatz ‚Wiesbacher Straße‘.Lieferung eines neuen Spielturms und eines Sandkastens
  9  Mitteilungen und Verschiedenes    

Heusweiler, 6. November 2023

Der Ortsvorsteher

JAKOB

Vertretung des Ortsvorstehers

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Kutzhof, Herr Michael JAKOB, wird in der Zeit vom 15.11.2023 bis einschließlich 26.11.2023 von dem stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Peter Woll, Pastor-Kettel-Weg 4, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 06.11.2023

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Am Montag, dem 06.11.2023, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche / nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 11.09.2023 (öffentlicher Teil)
2Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 09.10.2023 (öffentlicher Teil)
3Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

4Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 11.09.2023 (nichtöffentlicher Teil)
5Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 09.10.2023 (nichtöffentlicher Teil)
61. Nachtragshaushaltssatzung 2023/2024, betr. Stellenplan
7Vergaben von Lieferungen und Leistungen
7.1Restfinanzierung zur Beschaffung und Vergabe des Auftrages zur Lieferung des Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 10/20 für den Löschbezirk Holz
8Wirtschaftsplan 2024 des EVS
9Personalangelegenheiten
10Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 27. Oktober 2023

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Friedhofsgebührensatzung

der Gemeinde Heusweiler

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG -, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt des Saarlandes Seite 204) in Verbindung mit §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabegesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsblatt des Saarlandes S. 691), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. Februar 2022 (Amtsbl. I S. 534) und § 32 der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler vom 20. Juli 2023 hat der Gemeinderat am 16. Oktober 2023 folgende Neufassung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen:

Um die Lesbarkeit der Satzung zu vereinfachen, wird möglichst auf die zusätzliche Formulierung der weiblichen bzw. gendergerechten Form verzichtet.

Es wird darauf hingewiesen, dass die ausschließende Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden soll und in keiner Weise diskriminieren will.

§ 1

Allgemeines

Für die Benutzung der gemeindeeigenen Friedhöfe und deren Einrichtungen sowie für die Inanspruchnahme sonstiger Leistungen im Friedhofswesen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.

Aufgrund der in § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelten Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts können einzelne Leistungen im Rahmen dieser Satzung zukünftig der Umsatzsteuer unterliegen.

In diesen Fällen gelten die in der Satzung genannten Gebühren als Bemessungsgrundlage nach § 10 UStG.

Diese dient zur Berechnung der darauf entfallenden Umsatzsteuer, die dann im Gebührenbescheid zusätzlich zur Gebühr erhoben wird.

§ 2

Gebührenpflicht

  • Gebührenpflichtig ist,
  1. wer den Auftrag erteilt hat oder die Leistung in Anspruch nimmt,
  2. wer eine besondere Leistung der Friedhofsverwaltung beantragt hat oder durch sie unmittelbar begünstigt wird.
  3. wer aus sonstigen Gründen zur Kostentragung verpflichtet ist.
  • Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
  • Gebühren können nicht mit Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nicht geltend gemacht werden.
  • Der Anspruch auf Entrichtung der Gebühren entsteht mit dem Beginn der Benutzung oder der Inanspruchnahme der in den §§ 3 bis 11 aufgeführten Leistungen.
  • Die Gebühren sind bis zu dem im jeweiligen Gebührenbescheid genannten Fälligkeitstermin zu entrichten.
  • Hinsichtlich der Regelungen zur Gebührenpflicht kommen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Anwendung.

§ 3

Bestattungsgebühren

Für die Grabherstellung und die Grabverfüllung werden folgende Bestattungsgebühren erhoben:

  • Bestattung in einer Reihengrabstätte
  1. für die Bestattung eines Kindes unter 10 Jahren                         1.290 ,00 €  
  2. für die Bestattung eines Kindes oder eines Erwachsenen in einem Reihengrab 1-stellig                                                                        2.420,00 €
  • für die Bestattung eines Kindes oder eines Erwachsenen in einem Rasenreihengrab (1-stellig) mit schrägstehender Schrifttafel    1.670,00 €
  • für die Bestattung eines Kindes oder eines Erwachsenen in einem Rasenreihengrab (1-stellig) mit Pflanzstreifen                            2.420,00 €
  • für die Bestattung eines Kindes oder eines Erwachsenen in einer Flachkammer                                                                             930,00 €
  • Bestattung in einer Wahlgrabstätte
  1. für die die zweite Bestattung in einem Tiefengrab (1-stellig)       2.420,00 €
  • für die zweite Bestattung in einem Rasentiefengrab (1-stellig) mit Liegeplatte                                                                             2.420,00 €
  • für die zweite Bestattung in einem Rasentiefengrab (1-stellig) mit schrägstehender Schrifttafel                                                              2.420,00 €
  • für die zweite Bestattung in einem Rasentiefengrab (1-stellig) mit aufrechtstehenden Grabstein (nur auf dem Friedhof in Eiweiler) 2.420,00 €
  • für die zweite Bestattung in einem Rasentiefengrab (1-stellig) mit Pflanz-streifen                                                                                     2.420,00 €
  • für die für die zweite Bestattung in einem Familiengrab (2-stellig)                                                                                                                         2.510,00 €
  • für die zweite und dritte Bestattung in einem kombinierten Familiengrab (2-stellig)                                           je                                    2.510,00 €
  • für die erste Bestattung in einem Rasenfamiliengrab (2-stellig) mit Pflanzstreifen                                                                         2.420,00 €
  1. für die zweite Bestattung in einem Rasenfamiliengrab 2-stellig mit Pflanzstreifen                                                                          2.420,00 €
  • für die erste Bestattung in einer Tiefenkammer (1-stellig)               820,00 €

für die zweite Bestattung in einer Tiefenkammer (1-stellig)             930,00 €

In den Fällen der Buchstaben a bis g sind lediglich Nachbelegungen möglich, da hier keine Neuanlage dieser Grabarten mehr erfolgt.

  • Bestattung in einer Urnenreihengrabstätte
  1. für die erste Beisetzung einer Urne in einem Urnenreihengrab (1-stellig) (bis zu 2 Urnen) (Die Vergabe der Grabart wird Zug um Zug eingestellt)                                                                                                                 200,00 €
  • für die zweite Beisetzung einer Urne in einem Urnenreihengrab (1-stellig) (bis zu 2 Urnen)                                                                          170,00 €
  • Bestattung in einer Urnenwahlgrabstätte
  1. für die zweite, dritte und vierte Beisetzung einer Urne in einem Urnenfamiliengrab (1-stellig) (bis zu 4 Urnen) je                              170,00 €

Bei dieser Grabart sind lediglich Nachbelegungen möglich, da die Neuvergabe zwischenzeitlich eingestellt wurde.

  • Bestattung in einer anonymen bzw. halbanonymen Urnenreihengrabstätte   (1-stellig für 1 Urne)                                                                                       170,00 €
  • für die Bestattung einer Totgeburt, eines Neugeborenen, das unmittelbar nach der Lebendgeburt verstorben ist, oder tot geborene oder während der Geburt verstorbene Leibesfrucht mit einem Gewicht unter 500 Gramm (Fehlgeburt), Embryonen und Föten in der Grabstätte eines verstorbenen Angehörigen (nur Grabstätten für Erdbestattungen)                                                            660,00 €
  • für die Beisetzung einer Urne in eine belegte Reihengrabstätte bzw. in eine belegte Grabstelle einer Wahlgrabstätte oder in eine noch freie Grabstelle einer Wahlgrabstätte                                                                                            170,00 €
  • für die Bestattung in einer Urnenkammer (bis zu 2 Urnen)                            50,00 €

für die zweite Bestattung in einer Urnenkammer (bis zu 2 Urnen)                50,00 €

  • für die zweite, dritte und vierte Beisetzung einer Urne in einer Urnenfamilien-kammer (bis zu 4 Urnen)       (Neuvergabe eingestellt)       je                           100,00 €
  • Bestattung in ein Urnenreihengrab mit Bodendeckern (bis zu 2 Urnen)
  1. für die erste Beisetzung in einem Urnengrab mit Bodendeckern     60,00 €
  • für die zweite Beisetzung in einem Urnengrab mit Bodendeckern   60,00 €

                                                       § 4

Grabstellengebühren

  • Für die Überlassung der Grabstätte während der Ruhezeit werden je Bestattungsfall/Beisetzung folgende Grabstellengebühren erhoben:
  1. Reihengrab (1-stellig) für Kinder unter 10 Jahren, Totgeburten oder tot ge-borene oder während der Geburt verstorbene Leibesfrucht mit einem Gewicht unter 500 Gramm (Fehlgeburt), Embryonen und Föten      1.400,00 €                                                                                                               
  2. Reihengrab (1-stellig) für Kinder und Erwachsene                       4.860,00 €
  • Rasenreihengrab (1-stellig) für Kinder und Erwachsene mit schräg-stehender Schrifttafel (nur auf dem Friedhof in Lummerschied)  4.860,00 €
  • Rasenreihengrab (1-stellig) für Kinder und Erwachsene mit Pflanzstreifen                                                                                                   5.950,00 €
  • Flachkammer (1-stellig) für Kinder und Erwachsene                   2.340,00 €
  • Tiefengrab (1-stellig) (2 Belegungen)) (Keine Neuvergabe mehr möglich, Betrag lediglich für die Berechnung der anteiligen Gebühr für die Nach-belegungen erforderlich.)                                                      4.860,00 €
  • Rasentiefengrab (1-stellig) (2 Belegungen) mit Liegeplatte, schräg-stehender Schrifttafel oder aufrechtstehenden Grabstein (nur auf dem Friedhof in Eiweiler) (Keine Neuvergabe mehr möglich, Betrag lediglich für die Berechnung der anteiligen Gebühr für die Nachbelegungen erforderlich.)                                                                            4.860,00 €
  • Rasentiefengrab (1-stellig) (2 Belegungen) mit Pflanzstreifen (Keine Neuvergabe mehr möglich, Betrag lediglich für die Berechnung der anteiligen Gebühr für die Nachbelegungen erforderlich.)            5.950,00 €
  1. Tiefengrabkammer 1-stellig (2 Belegungen)                                2.340,00 €
  • Nachbelegung eines Familiengrabes 2-stellig (2 Belegungen) oder eines kombinierten Familiengrabes (Familientiefengrab 2-stellig mit einer Tiefenbelegung (3 Belegungen insgesamt)), (Angabe der Gebühr erforderlich für die Berechnung der Anteiligen Gebühr bei Nachbelegungen in diesen Grabstätten)                                                                        8.970,00 €
  • Rasenfamiliengrab mit Pflanzstreifen (2-stellig)                         11.880,00 €
  • Urnenreihengrab 1-stellig (bis zu 2 Urnen) (Vergabe dieser Grabart wird Zug um Zug eingestellt, derzeit nur noch auf dem Friedhof in Lummerschied möglich)                                                                                         1.130,00 €
  • Urnenfamiliengrab 1-stellig (bis zu 4 Urnen) (Keine Neuvergabe mehr möglich, Betrag lediglich für die Berechnung der anteiligen Gebühr für die Nachbelegungen erforderlich.)                                                1.310,00 €
  • Urnenreihengrabstätte anonym bzw. halbanonym (1-stellig für 1 Urne)                                                                                                         850,00 €
  • Urnenkammer (bis zu 2 Urnen) (Urnenwand – Kolumbarien)       1.860,00 €
  • Urnenfamilienkammer (bis zu 4 Urnen) Urnenwand – Kolumbarien) (Keine Neuvergabe mehr möglich, Betrag lediglich für die Berechnung der anteiligen Gebühr für die Nachbelegungen erforderlich.)             3.730,00 €
  • Urnengrab einstellig (bis zu 2 Urnen) mit Bodendeckern             1.000,00 €  
  • Verlängerung des Nutzungsrechts

Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes nach § 14 bzw. § 16 der Friedhofssatzung wird entsprechend der anlässlich der zweiten, dritten oder vierten Belegung neu festzusetzenden Ruhezeit (§ 18 Friedhofssatzung) eine anteilige Gebühr wie folgt erhoben:

  • in Höhe von 1/300 (25 Jahre Ruhezeit à 12 Monate) je Monat der weiteren Nutzung – bezogen auf die volle Gebühr gem. Abs. 1 Buchst.  f, g, h, j, k und l.
  • in Höhe von 1/180 (15 Jahre Ruhezeit à 12 Monate) je Monat der weiteren Nutzung – bezogen auf die volle Gebühr gem. Abs. 1 Buchst. i, m, n, o, p und q.

§ 5

Pflege und Unterhaltung der Rasengrabstätten

  1. Rasengrabstätten alter Art (Liegeplatte, Schrifttafel oder Grabstein mit Sockelplatte):

Rasengräber der alten Art werden nur noch in Form von Rasenreihengrabstätten mit schrägstehender Schrifttafel und lediglich auf dem in § 1 Abs. 1 Buchstabe e der Friedhofssatzung genannten Friedhof vergeben.

  • Für die Pflege und Unterhaltung eines Rasenreihengrabes mit schrägstehender Schrifttafel für die Dauer der Ruhezeit (§ 18 Friedhofssatzung) beträgt die Gebühr                                                                                                              240,00 € 
  •  
  • Für die Pflege und Unterhaltung eines Rasentiefengrabes mit Liegeplatte für die Nutzungsdauer entsprechend der Ruhezeit (§ 18 Friedhofssatzung)

anlässlich der Erstbelegung beträgt die Gebühr (Keine Neuvergabe mehr möglich, Betrag lediglich für die Berechnung der anteiligen Gebühr für die Nachbelegungen erforderlich.)                                                            240,00 €

  • Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach § 14 Abs. 5 der Friedhofs-

satzung wird entsprechend der anlässlich der Zweitbelegung neu festzusetzenden Ruhezeit (§ 18 Friedhofssatzung) eine anteilige Gebühr in Höhe von 1/300 (25 Jahre Ruhezeit à 12 Monate) je Monat der weiteren Nutzung – bezogen auf die volle Gebühr gem. Abs. 2, Buchst. a) erhoben.

  •  
  • Für die Pflege und Unterhaltung eines Rasentiefengrabes mit schräg- stehender Schrifttafel für die Nutzungsdauer entsprechend der Ruhezeit (§ 18 Friedhofssatzung) anlässlich der Erstbelegung beträgt die Gebühr (Keine Neuvergabe mehr möglich, Betrag lediglich für die Berechnung der anteiligen Gebühr für die Nachbelegungen erforderlich.)               240,00 €
  • Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach § 14 Abs. 5 der Friedhofssatzung wird entsprechend der anlässlich der Zweitbelegung neu festzusetzenden Ruhezeit (§ 18 Friedhofssatzung) eine anteilige Gebühr in Höhe von 1/300 (25 Jahre Ruhezeit à 12 Monate) je Monat der weiteren Nutzung – bezogen auf die volle Gebühr gem. Abs. 3, Buchst. a) erhoben.
  •  
  • Für die Pflege und Unterhaltung eines Rasentiefengrabes mit aufrechtstehenden Grabstein für die Nutzungsdauer entsprechend der Ruhezeit (§ 18 Friedhofssatzung) anlässlich der Erstbelegung beträgt die Gebühr (Keine Neuvergabe mehr möglich, Betrag lediglich für die Berechnung der anteiligen Gebühr für die Nachbelegungen erforderlich.)                                                                                                                   240,00 €
  • Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach § 14 Abs. 5 der Friedhofssatzung wird entsprechend der anlässlich der Zweitbelegung neu festzusetzenden Ruhezeit (§ 18 Friedhofssatzung) eine anteilige Gebühr in Höhe von 1/300 (25 Jahre Ruhezeit à 12 Monate) je Monat der weiteren Nutzung – bezogen auf die volle Gebühr gem. Abs. 4, Buchst. a) erhoben.
  • Die Gebühr für die Pflege und Unterhaltung der Rasengrabstätten wird neben den Bestattungs- und Grabstellengebühren erhoben.
  • Rasengrabstätten neuer Art (mit Pflanzstreifen):
  •    
  • Für die Pflege und Unterhaltung eines Rasenreihengrabes mit Pflanz-streifen für die Dauer der Ruhezeit (§ 18 Friedhofssatzung) beträgt die Gebühr                                                                                           240,00 €
  •    
  • Für die Pflege und Unterhaltung eines Rasentiefengrabes mit Pflanz-streifen für die Nutzungsdauer entsprechend der Ruhezeit (§ 18 Friedhofssatzung) anlässlich der Erstbelegung beträgt die Gebühr (Keine Neuvergabe mehr möglich, Betrag lediglich für die Berechnung der anteiligen Gebühr für die Nachbelegungen erforderlich.)             240,00 €
  • Für die Pflege und Unterhaltung eines Rasenfamiliengrabes mit Pflanzstreifen für die Dauer der Ruhezeit (§ 18 Friedhofssatzung) beträgt die Gebühr                                                                               480,00 €
  • Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach § 14 Abs. 5 der Friedhofs-satzung wird entsprechend der anlässlich der Zweitbelegung neu festzusetzenden Ruhezeit (§ 18 Friedhofssatzung) eine anteilige Gebühr in Höhe von 1/300 25 Jahre Ruhezeit à 12 Monate) je Monat der weiteren Nutzung – bezogen auf die volle Gebühr gem. Abs. 2, Buchst. a) + b) erhoben.

§ 6

Pflege und Unterhaltung der anonymen und halbanonymen Urnenreihengrabstätten

Für die Pflege und Unterhaltung der anonymen und halbanonymen Urnenreihengrabstätten beträgt die Gebühr für die Dauer der Ruhezeit (§ 18 Friedhofssatzung) für eine Urnengrabstätte                                                                                                                      130,00 €

§ 7

Pflege und Unterhaltung der Urnengrabstätten (2 –stellig) mit Bodendeckern

  1. Für die Pflege und Unterhaltung eines Urnenreihengrabes mitBodendeckern für die Nutzungsdauer entsprechend der Ruhezeit (§ 18 Friedhofssatzung) anlässlich der Erstbelegung beträgt die Gebühr                                                               370,00 €
  • Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach § 14 Abs. 5 der Friedhofssatzung wird entsprechend der anlässlich der Zweitbelegung neu festzusetzenden Ruhezeit (§ 18 Friedhofssatzung) eine anteilige Gebühr in Höhe von 1/180 15 Jahre Ruhezeit à 12 Monate je Monat der weiteren Nutzung – bezogen auf die volle Gebühr gem. Buchst. a) erhoben.                                            

§ 8

Benutzung der Friedhofshallen

  • Für die Benutzung der Aussegnungshalle in den Ortsteilen Eiweiler, Heusweiler, Holz, Kutzhof, Obersalbach-Kurhof und Wahlschied beträgt die Gebühr  290,00 €
  • Für die Benutzung der Kühlräume in den Friedhofshallen der Ortsteile Eiweiler, Heusweiler, Holz, Obersalbach-Kurhof, Kutzhof und Wahlschied beträgt die Gebühr pro Tag der Nutzung, Samstag und Sonntag werden als ein Tag gerechnet, Feiertage werden nicht miteingerechnet.                                               270,00 €                                                                                                
  • Für die Benutzung der Orgel in der Friedhofshalle Heusweiler beträgt die Gebühr                                                                                                                    15,00 €

§ 9

Bestattungen/Beisetzungen an einem Samstag

Bei Bestattung/Beisetzung an einem Samstag gemäß § 9 Abs. 2 der Friedhofssatzung (Ausnahmeregelung) wird zur Abdeckung der entstehenden Mehrkosten folgende Gebühr berechnet:                                                                                                                             255,00 € 

§ 10

Weitere Leistungen der Friedhofsverwaltung

Für die Erbringung sonstiger Leistungen werden ebenfalls Gebühren erhoben und zwar

  1. für die vorzeitige Räumung und Einebnung einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhezeit/Nutzungsdauer:
  1. Reihengräber für Verstorbene unter 10 Jahren und Urnengrabstätten (Urnenreihengräber und Urnenfamiliengräber)                                          55,00 €
  • Reihengräber und Tiefengräber                                                      155,00 €
  • Familiengräber mehrstellig (unabhängig von der Anzahl der Grabstellen) 

                  205,00 €

  • für zusätzliche Arbeiten der Friedhofsverwaltung, sofern sie vom gewöhnlichen regelmäßigen Arbeitsablauf abweichen und einen Mehraufwand bedeuten, der nicht durch die in dieser Satzung aufgeführten Gebühren abgedeckt ist.

Die zu erhebenden Gebühren bemessen sich in diesen Fällen nach der Dauer der Leistungserbringung und dem Personalkostensatz zzgl. Sachkosten gemäß KGSt-Bericht „Kosten eines Arbeitsplatzes“, TVöD Anlagen A (Verwaltung), in der zuletzt veröffentlichten Fassung für einen Facharbeiter in Entgeltgruppe 5, Bereich 1.

            Anfallende Materialkosten werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

  • Sollte es erforderlich werden, die Abdeckplatte einer Urnenkammer auszutauschen, so wird die Ersatzabdeckplatte zum Selbstkostenpreis abgegeben.

Sonstige Leistungen werden grundsätzlich nur auf Antrag des/der Verfügungs-/Nutzungsberechtigten erbracht. Sie können jedoch auch auf Veranlassung der Friedhofsverwaltung gebührenpflichtig durchgeführt werden, wenn Grabstätten nicht oder nicht mehr ordnungsgemäß gepflegt und unterhalten werden (Nr. 1) oder die Leistungserbringung durch Dritte verursacht wird (Nr. 2).

§ 11

Ehrengrabstätten von Angehörigen der Bundeswehr

Die Gemeinde Heusweiler stellt, gemäß § 6 a des Saarländischen Bestattungsgesetzes in Verbindung mit § 2 der Bestattungsverordnung in der derzeit geltenden Fassung, auf dem Friedhof in Heusweiler Ehrengrabstätten für Angehörige der Bundeswehr, deren Tod bei oder infolge einer besonderen Auslandsverwendung, im Sinne des § 63 b Soldatenversorgungsgesetz in der derzeit gültigen Fassung, eingetreten ist, in Form von Rasenreihengräbern mit Pflanzstreifen (1-stellig) und Urnenrasenreihengräbern mit Pflanzstreifen (1-stellig) in einem besonderen Ehrengrabfeld zur Verfügung. Das dauerhafte Ruherecht ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück.

Für diese Ehrengrabstätten werden für die Berechnung der Gebühren für Rasenreihengrabstätten mit Pflanzstreifen für Körperbestattungen eine Ruhe-/Nutzungsfrist von 25 Jahren und für Rasenurnenreihengrabstätten mit Pflanzstreifen eine Ruhe-/Nutzungsfrist von 15 Jahren analog den derzeitigen Ruhe-/Nutzungsfristen der üblichen Gräber für Körper- bzw. Urnengrabstätten zugrunde gelegt. Daraus errechnen sich folgende Gebühren für die beiden Grabarten, wobei der Ausgleich der satzungsrechtlich festgelegten Kosten für die Grabnutzung, gemäß § 6 a Abs. 5 und 6 Saarländisches Bestattungsgesetz, abgedeckt ist:

1. Ehrengrabstätte in Form eines Rasenreihengrabes mit Pflanzstreifen:

Grabherstellungsgebühr:                                                                                           2.420,00 €

Grabstellengebühr für 25 Jahre:                                                                              5.950,00 €

Für die Pflege und Unterhaltung für die Nutzungsdauer von 25 Jahren:                      240,00 €

2. Ehrengrabstätte in Form eines Urnenrasenreihengrabes mit Pflanzstreifen:

Grabherstellungsgebühr:                                                                                               200,00 €

Grabstellengebühr für 15 Jahre:                                                                               1.000,00 €

Pflege und Unterhaltung für die Nutzungsdauer von 15 Jahren:                                     80,00 €

Darüber hinaus erstattet das Saarland jährlich die ortsüblichen notwendigen Aufwendungen für die Erhaltung der Gräber nach Ablauf des Nutzungsrechtes, gemäß § 6 a Saarländisches Bestattungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung.

§ 12

Gebührengleitklausel

Die Gebühren gemäß dieser Friedhofsgebührensatzung werden auf der Grundlage des „Verbraucherpreisindizes für die Lebenshaltung im Saarland“ ab einer Steigerung von mehr als 1,0 % angepasst.

Grundlage ist das Basisjahr 2015 mit einem Preisindex von 100,0.

Für eine künftige Erhöhung der Gebühren ist der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Friedhofsgebührensatzung geltende Preisindex maßgeblich.

Eine Erhöhung der Friedhofsgebühren nach dieser Regelung ist nur mit entsprechendem Beschluss des Gemeinderates Heusweiler möglich.

§ 13

Inkrafttreten

Diese Gebührensatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 16. Dezember 2021 außer Kraft.

Heusweiler, 16. Oktober 2023

Der Bürgermeister

Redelberger

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder auf Grund des KSVG zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.                      

Vertretung des Ortsvorstehers

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Holz, Herr Sascha Mund, wird in der Zeit vom 25.10.2023 bis einschließlich 05.11.2023 vom stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Michael Margardt, Am Heidstock 34, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 19.10.2023

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Ortsrates Holz

Am Mittwoch, dem 18.10.2023, um 19:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Holz eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Holz statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Holz vom 19.06.2023 (öffentlicher Teil)
  2  Vorstellung Beauftragter für Menschen mit Behinderung und Senioren – Hr. Quirin
  3  Informationen zur Videoüberwachung Glück-Auf-Halle und Kita Holz
  4  Spielplatz Holz
Fitnessgeräte
Schließdienst
  5  Volkstrauertag
  6  Verwendung Ortsratsbudget
  7  Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

  8  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Holz vom 19.06.2023 (nichtöffentlicher Teil)
  9  Veranstaltungen des Holzer Ortsrates
  10  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 10. Oktober 2023

Der Ortsvorsteher

MUND

Sitzung des Gemeinderates

Am Montag, dem 16.10.2023, um 18:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 25.09.2023 (öffentlicher Teil)  
2Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 20.07.2023 und 25.09.2023  
3Neukalkulation der Friedhofsgebühren und damit verbundene Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Heusweiler, Anhebung des Deckungsgrades von 78 % auf 80 %  
4Vorhabenbezogener Bebauungsplan “ Erweiterung Betriebsgelände Fa. Jeras “ im Ortsteil Heusweiler – Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und Satzungsbeschluss  
5Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

6Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 25.09.2023 (nichtöffentlicher Teil)  
7Dachsanierung Bauhof Heusweiler 2. Bauabschnitt – Dachdecker- und Fassadenarbeiten  
8Mitteilungen und Verschiedenes

Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.

Heusweiler, 6. Oktober 2023

Thomas Redelberger

Bürgermeister