Da die Fertigstellung der Erschließungsanlage für das ‚Wohngebiet am ehemaligen Schwimmbad‘ nun absehbar prognostiziert werden kann, können Bauanträge ab sofort eingereicht werden. Bei einer Genehmigungsfreistellung nach § 63 LBO ist der Bauantrag bei der Gemeinde in 2-facher Ausfertigung einzureichen, bei einer Bauantragsstellung im vereinfachten Verfahren nach § 64 LBO bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde beim Regionalverband in 4-facher Ausfertigung.