Neu bzw. Wiederwahl der/des Schiedsfrau/Schiedsmannes für den Schiedsbezirk Holz

Bekanntmachung

Für den Schiedsbezirk Holz wird die Neu- bzw. Wiederwahl einer Schiedsfrau bzw. eines Schiedsmannes erforderlich.

Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Weitere Informationen über die Aufgaben und das Amt der Schiedsleute sind aus der nachfolgenden Informationsschrift ersichtlich.

Interessenten für das Amt der/des Schiedsfrau/-mannes wollen sich bitte schriftlich bis 12. März 2021 bei der Gemeindeverwaltung Heusweiler bewerben.

Heusweiler, den 09. Februar 2021

Der Bürgermeister

Redelberger

Kennen Sie die Aufgaben und das Amt eines Schiedsmannes/frau?

Der Schiedsmann ist Schlichter bei bestimmten strafrechtlichen Tatbeständen

Wenn Sie schon einmal vom Schiedsmann etwas gehört haben sollten, dann vielleicht nur im Zusammenhang mit Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichter Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses. Bei all diesen Delikten müssen Sie, bevor Sie eine Privatklage beim Amtsgericht erheben, ein Sühneverfahren beim Schiedsmann durchführen lassen.

Der Schiedsmann kann auch zivilrechtliche Streitigkeiten schlichten

Es wird Ihnen aber kaum bekannt sein, dass Sie den Schiedsmann, ohne das Gericht anrufen zu müssen, auch bei zivilrechtlichen Streitigkeiten in Anspruch nehmen können, und zwar dann, wenn es sich um vermögensrechtliche Ansprüche handelt (z. B. Schadenersatz, Schmerzensgeld, Beachtung der Hausordnung oder nachbarrechtliche Streitigkeiten).

Der Schiedsmann ist ehrenamtlich tätig

Er hat die Aufgabe, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wiederherzustellen.

Das Verfahren vor dem Schiedsmann ist einfach und kostengünstig

Sie werden feststellen, dass es beim Schiedsmann unbürokratisch zugeht. Darüber hinaus sparen Sie Prozesskosten. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen der Schiedsmannsordnung bzw. des Schiedsmannsgesetztes. Der Antrag auf Anberaumung eines Sühnetermins kann bei dem zuständigen Schiedsmann entweder schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden. Außer Namen und Anschriften der Parteien muss der Antrag den Grund der Beschuldigung bzw. Forderung enthalten.

Weitere Informationen, insbesondere welcher Schiedsmann für Sie zuständig ist, erteilen das Amtsgericht, die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung und sämtliche Polizeidienststellen.