Grüngutsammelstelle Heusweiler

Die Grüngutsammelstelle der Gemeinde Heusweiler an der Flurstraße in Heusweiler-Kutzhof ist ab 03. März 2021 wieder zu den üblichen Zeiten geöffnet:

Mittwochs von 13.00 bis 17.00 Uhr

Samstags von 08.00 bis 14.00 Uhr

Auf der Anlage wird Grüngut angenommen, das in privaten Haushalten auf dem Gebiet der Gemeinde Heusweiler im Rahmen der privaten Lebensführung anfällt (privates Grüngut), also

  • Baum-, Hecken-  und Grünschnitt
  • Laub
  • Gras
  • Äste
  • Strauchwerk und vergleichbare Materialien

Grüngut von Grundstücken, auf denen sich keine privaten Haushaltungen befinden, wird nur in haushaltsüblichen Mengen angenommen. Nicht angenommen wird Grüngut aus der Land- und Forstwirtschaft sowie aus Gärtnereien und sonstigem gewerblichen Gartenbau.

 Von der Annahme sind ausgeschlossen:

  • störstoffhaltiges Grüngut,
  • Grüngut, in dem Küchenabfälle, Essensreste, u. ä. enthalten sind,
  • Grüngut, das mit Schadstoffen belastet ist,
  • Stämme über 15 cm Durchmesser oder über 2 Meter Länge und Wurzelstöcke,
  • Altholz, auch unbehandelt,
  • Erdreich, Oberbodenabtrag oder Grasnarbe,
  • Abfälle aus Tierhaltung (Stall- und Kleintiermist),
  • Speisereste,
  • Grüngut, das gesundheitsschädlich oder nicht zur stofflichen oder energetischen Verwertung geeignet ist, wie z. B. Riesen-Bärenklau (Herkulesstaude), Ambrosia (Beifußblättriges Traubenkraut), Senecio jacobaea (Jakobskreuzkraut), Grüngut mit Schädlingsbefall (z.B. Buchsbaumzünsler, Eichenprozessionsspinner).

Für die Anlieferer gelten folgende Empfehlungen:

Für die Anfahrt zur Grüngutsammelstelle benutzen sie bitte die Flurstraße von Kutzhof aus.

Die Hygiene- und Abstandsregeln (Minimum 2m) sind vor und auf den Anlagen einzuhalten.

Entsprechend der Anordnung der Landesregierung zum Tragen eines Mund-/Nasenschutzes bittet die Gemeinde  auch bei der Anlieferung von Grüngut auf der Sammelstelle einen Mund-/Nasenschutz zu tragen.

Es sind max. 2 Insassen pro PKW erlaubt. Kinder sollten zu Hause bleiben.

Die Anzahl der Anlieferer wird begrenzt. Es dürfen immer nur max. 3 Fahrzeuge gleichzeitig auf das Gelände. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen.

Während der Wartezeit darf das Fahrzeug/Auto nicht verlassen werden.

Sofern Kofferraumladungen angeliefert werden, wird der Kofferraum durch das Personal geöffnet, der Kunde bleibt im Fahrzeug sitzen.

Es erfolgt keine Hilfestellung beim Entladen.

Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

Die Anlieferer sollen passend bezahlen. Achten Sie darauf, dass Sie entsprechend Bargeld mit sich führen.

Durch die Einhaltung dieser Regelungen tragen sie wesentlich dazu bei, einen reibungslosen Ablauf auf der Anlage zu gewährleisten und sich selbst und auch die MitarbeiterInnen der Gemeinde Heusweiler zu schützen. Dafür ein herzliches Dankeschön!

Heusweiler, den 24.02.2021

Thomas Redelberger

Bürgermeister