Bekanntmachung

Gemäß § 1, Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 2019 (Amtsbl. 2019 I S. 171), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. August 2020 (Amtsbl.2020 I S. 782), wird das Wahlgebiet der Gemeinde Heusweiler für die Gemeinderatswahl am 09. Juni 2024 auf Beschluss des Gemeinderates vom 25. September 2023 in folgende Wahlbereiche eingeteilt:

Wahlbereich 1: Heusweiler Süd-West

Der Wahlbereich 1 umfasst die Ortsteile Heusweiler, Niedersalbach und Obersalbach

Wahlbereich 2: Heusweiler Nord-Ost

Der Wahlbereich 2 umfasst die Ortsteile Eiweiler, Kutzhof, Wahlschied und Holz

Das Wahlgebiet für die gleichzeitig stattfindenden Ortsratswahlen ist der nach KSVG gebildete Gemeindebezirk.

Heusweiler, den 26. September 2023

Der Gemeindewahlleiter

Redelberger