Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017  BGBl. I S. 3634; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 28.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 221, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler in öffentlicher Sitzung am 14.12.2023 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes „„Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen“ im Ortsteil Heusweiler gefasst hat.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die genauere Definition der Rahmenbedingungen für die städtebauliche Verträglichkeit von großflächigen Werbeanlagen. Die Bemühungen der Gemeinde um Verbesserung der funktionalen Gestaltung des Ortszentrums und Erhöhung der Standortqualität stehen sogenannte Fremdwerbung in Form von großen Werbeanlagen entgegen.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Heusweiler, 20.12.2023

Der Bürgermeister

Thomas Redelberger