Die Steuerzahler der Gemeinde Heusweiler werden hiermit gemahnt und gebeten, die am 15.05.2023 fälligen Steuern und Abgaben auf die Konten der Gemeindekasse Heusweiler zu überweisen. Der eventuell anfallende Säumniszuschlag wird bei zu später Zahlung ab dem 19.05.2023 berechnet.
Leisten Sie Ihre Zahlungen bis spätestens 29.05.2023. Ab dem 30.05.2023 beginnt die kostenpflichtige Zwangsbeitreibung.
Bitte bedienen Sie sich der Möglichkeit, die Steuern und Abgaben im Einzugsverfahren zu bezahlen. Hierzu ist es erforderlich, dass ein SEPA- Lastschriftmandat erteilt wird. Formulare sind bei der Gemeindekasse Heusweiler oder auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler erhältlich.
Heusweiler, den 17.05.2023
Gemeindekasse Heusweiler
als Vollstreckungsbehörde