Innerhalb des neuen Wohngebietes am ehemaligen Schwimmbad werden neue Straßen entstehen. Die Entscheidung über die Benennung dieser Straßen liegt gemäß § 73 Abs. 3 Nr. 9 Saarländisches Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) beim Ortsrat.
Der Ortsrat des Ortsteiles Heusweiler hat in seiner Sitzung am 10.06.2020 beschlossen, die Straßen wie folgt zu benennen:
Am Kalenberg
Charlotte-Holubars-Weg
Vor den Feldern
Ein entsprechender Lageplan ist beigefügt:
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der zurzeit geltenden Fassung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem die Allgemeinverfügung bekannt gegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Rechtsausschuss für den Regionalverband Saarbrücken, Europaallee 11, 66113 Saarbrücken, gewahrt (§ 70 Abs. 1 Satz 2 VwGO).
Heusweiler, 12.01.2021
Thomas Redelberger
Bürgermeister