Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Am Montag, dem 17.07.2023, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 26.06.2023 (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 26.06.2023 (nicht öffentlicher Teil)
4Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Agri-Solarpark Obersalbach-Kurhof – Hirtel“ – Aufstellungsbeschluss und Beschluss frühzeitige Beteiligung
5Vergabe Änderung Netzanschluss und Leistungserhöhung für die Erweiterung des Bauhofes Heusweiler – Neubau Funktionsgebäude mit Fahrzeughalle
6Ermächtigung von Auftragsvergaben – Projekt GS Holz, Neubau einer Nachmittagsbetreuung –
7Ermächtigung von Auftragsvergaben – Projekt Dachsanierung, Kita Holz
8Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 06. Juli 2023

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Haushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler  für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204) hat der Gemeinderat am 22. Mai 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1  
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird festgesetzt20232024
1.im Ergebnishaushalt mit  
 dem Gesamtbetrag der Erträge auf36.523.900 EUR37.423.210 EUR
 dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf40.140.177 EUR42.924.212 EUR
 im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf-3.616.277 EUR-5.501.002 EUR
2.im Finanzhaushalt mit  
 den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf1.411.828 EUR4.673.722 EUR
 den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf4.852.944 EUR10.691.880 EUR
 dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf-3.441.116 EUR-6.018.158 EUR
 den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf2.907.460 EUR6.160.933 EUR
 den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf718.400 EUR814.000 EUR
 dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf2.189.060 EUR5.346.933 EUR
§ 2  
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf2.907.460 EUR6.018.158 EUR
§ 3  
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf500.000 EUR1.125.000 EUR
§ 4  
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf3.000.000 EUR4.000.000 EUR
§ 5  
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf  3.616.277 EUR   0 EUR  5.007.715 EUR   493.287 EUR
§ 6  
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:  
1.Grundsteuera) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe    (Grundsteuer A)  260 v.H.  260 v.H.
  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)360 v.H.360 v.H.
2.Gewerbesteuer428 v.H.428 v.H.
§ 7  
Es gilt der vom Gemeinderat am 27. April 2023 beschlossene Stellenplan  
   
Heusweiler, den 23. Mai 2023  
Redelberger  
Bürgermeister  
 
Am 27. Juni 2023 wurde die Haushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 durch das Landesverwaltungsamt St. Ingbert mit folgendem Wortlaut genehmigt: „Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023/2024 der Gemeinde Heusweiler genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4, § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) 1.  den genehmigungspflichtigen Teil des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen      für 2023 in Höhe von 500.000,– €      und für 2024 in Höhe von 725.000,– € 2.  den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen      für 2023 in Höhe von 2.907.460,–      und für 2024 in Höhe von 6.018.158,– €.“   Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 liegt in der Zeit vom 13. bis 20. Juli 2023 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.03 des Rathauses öffentlich aus.

Asphaltierungsarbeiten im Gemeindebezirk

Die Fa. Backes hat den Auftrag, Asphaltierungs- u. Instandsetzungsarbeiten in den Gemeindestraßen sowie Feldwegen in Heusweiler durchzuführen.

Die Arbeiten erfolgen im Zeitraum vom 28.03.2023 bis 31.03.2023. An folgenden Tagen werden in den Ortsteilen Heusweiler, Niedersalbach und Obersalbach Arbeiten durchgeführt. In dieser Zeit erfolgen die Instandsetzungen auf den Feldwegen „Sprenger Straße“ und „Hirteler Straße“. Geplant ist auch, in den Gemeindestraßen „Schwarzenholzer Straße“ sowie „am Schwimmbad“ am Kreuzungsbauwerk A8 in Heusweiler zu asphaltieren.
Die Arbeiten erfolgen unter Vollsperrung. Die An- bzw. Abfahrt zu den Anliegern ist während dieser Zeit gewährleistet, auch hier sind während der Bauarbeiten verkehrliche Einschränkungen für die Anlieger nicht gänzlich ausgeschlossen.

Stellenausschreibung vom 17.02.2023

Der Gemeinderat Heusweiler hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 die Satzung über die Bestellung einer/eines Beauftragten für die Menschen mit Behinderungen und Senioren beschlossen.

Die Gemeinde Heusweiler schreibt zur ehrenamtlichen Tätigkeit die Stelle

einer/eines Beauftragte/r (alle Geschlechter) für Menschen mit Behinderungen und Senioren

aus.

Der/die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen und Senioren ist bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde Heusweiler zu beteiligen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen und Senioren oder Auswirkungen auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen haben.

Die/der Beauftragte soll Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen die erforderlichen Hilfen ermöglichen. Er/Sie soll das Engagement von Menschen mit Behinderungen und Seniorinnen und Senioren in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen der Kommune und deren Fort- und Weiterentwicklung fördern.

Der/die Beauftragte soll gezielt Hilfestellung für Menschen mit Behinderungen und Senioren anbieten. Dazu soll er/sie einerseits telefonisch und persönlich im Rahmen von zuvor veröffentlichten Sprechzeiten im Rathaus erreichbar sein. Darüber hinaus soll das Gesprächs- und Beratungsangebot in allen Ortsteilen der Gemeinde angeboten werden. Aufgrund dessen wird Mobilität vorausgesetzt.

Die/der Beauftragte wird für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates Heusweiler (bis voraussichtlich Juni 2024) bestellt.

Die/der Beauftragte erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 500,- Euro. Zusätzlich wird für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates, oder dessen Ausschüsse ein Sitzungsgeld gezahlt.

Bei Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit senden Sie die üblichen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 20. März 2023 (Ausschlussfrist) an den Bürgermeister der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler.

Für Ihre Bewerbung verwenden Sie bitte keine Bewerbungsmappen, Schnellhefter oder Klarsichthüllen.

Redelberger, Bürgermeister

Satzung der Gemeinde Heusweiler über die Bestellung eines/r Beauftragten für die Menschen mit Behinderungen und Senioren

Die nachfolgende Satzung wurde vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 15.12.2023 beschlossen:

Auf Grund des § 12 und § 50 a des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt, S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) hat der Gemeinderat Heusweiler in seiner Sitzung am 15.12.2022 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Ehrenamtliche Tätigkeit

Die Gemeinde Heusweiler bestellt zur ehrenamtlichen Tätigkeit eine/n Beauftragte/n für Menschen mit Behinderungen und Senioren.

§ 2 Bestellungsberechtigter

Der Gemeinderat Heusweiler entscheidet über die Bestellung und Ablehnung der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und Senioren.

§ 3 Beteiligung und Aufgaben

  • Der/die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen und Senioren ist bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde Heusweiler zu beteiligen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen und Senioren betreffen oder Auswirkungen auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen haben.
    Im Übrigen gilt § 19 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland (SBGG).
  • Die/der Beauftragte soll Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen die erforderlichen Hilfen ermöglichen. Er/Sie soll das Engagement von Menschen mit Behinderungen und Seniorinnen und Senioren in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen der Kommune und deren Fort- und Weiterentwicklung fördern.
  • Der/die Beauftragte soll gezielt Hilfestellung für Menschen mit Behinderungen und Senioren anbieten. Dazu soll er/sie einerseits telefonisch und persönlich im Rahmen von zuvor veröffentlichten Sprechzeiten im Rathaus erreichbar sein. Darüber hinaus soll das Gesprächs- und Beratungsangebot –nach Möglichkeit – in allen Ortsteilen der Gemeinde angeboten werden.
  • Der/die Beauftragte kann zu relevanten Fragestellungen, die im Gemeinderat entschieden werden – und seinen/ihren Tätigkeitsbereich betreffen, konsultiert werden und eine Stellungnahme abgeben. Dies gilt einerseits für die Verwaltung, andererseits aber auch für die Fraktionen und Einzelmitglieder des Gemeinderates.
  • Es soll eine Zusammenarbeit mit den entsprechenden Beauftragten auf Regionalverbands- und Landesebene stattfinden, wie z.B. der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Seniorenbeiräte (LAG-KSB).

§ 4 Amtszeit

  • Die Stelle des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und Senioren ist öffentlich auszuschreiben.
  • Der/die Beauftragte wird für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates bestellt. § 46 KSVG gilt entsprechend.
  • Der Gemeinderat kann die Abberufung des Beauftragten auch vor Ablauf seiner Amtszeit beschließen. Der Beschluss bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates.

§ 5 Berichtspflicht

  • Der/die Bestellte ist verpflichtet, dem Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und demografische Entwicklung oder dem Gemeinderat halbjährlich über seine/ihre Tätigkeit zu berichten.
  • Daneben ist der Verwaltung und den Mitgliedern des Gemeinderates einmal im Kalenderjahr ein schriftlicher Tätigkeitsbericht vorzulegen.

§ 6 Entschädigung

  • Der/die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Senioren erhält im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 500,- Euro.
  • Durch Zahlung der Aufwandsentschädigung sind alle weiteren Aufwendungen (wie z.B. Reisekosten, Telefon- und Internetkosten, Arbeitsmittel wie z.B. Computer) abgegolten.
  • Der/die Beauftragte erhält für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates und des Ausschusses für Schule, Kultur, Soziales und demografische Entwicklung ein Sitzungsgeld in der Höhe des jeweiligen Sitzungsgeldes für Gemeinderatsmitglieder gemäß Geschäftsordnung, sofern die Interessen von Menschen mit Behinderungen und/oder Senioren betroffen sind und eine Einladung durch den Bürgermeister erfolgt.

§ 7 Inkrafttreten

  • Die Satzung wird öffentlich bekannt gemacht.
  • Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
  • Die Satzung der Gemeinde Heusweiler über die Bestellung von Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung vom 23. März 2018 tritt mit Ablauf vom 31.12.2022 außer Kraft.
  • Die Satzung der Gemeinde Heusweiler über die Bestellung einer/eines Beauftragten für Senioren vom 13. März 2015 tritt mit Ablauf vom 31.12.2022 außer Kraft.

Heusweiler, den 19.12.2022

Redelberger, Bürgermeister

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2.vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Sitzung des Personal- und Finanzausschusses

Am Montag, dem 09.01.2023, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1 Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 05.12.2022 (öffentlicher Teil)
2 Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
3 Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 05.12.2022 (nichtöffentlicher Teil)
4 Notfallversorgung in der Gemeinde Heusweiler, z.B. im Falle eines Stromausfalls – Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
5 Doppelhaushalt 2023/2024 – Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027
6 Beschaffungen im Rahmen des Digitalpakts Schule – Erwerb von Whiteboards
7 Mitteilungen und Verschiedenes
8 Personalangelegenheiten


Heusweiler, den 29. Dezember 2022

Thomas Redelberger
Bürgermeister

Vertretung des Ortsvorstehers

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Niedersalbach, Herr Bruno Lesch, wird in der Zeit vom 08.01.2023 bis einschließlich 15.01.2023 vom stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Wolfgang Raber, Im Stockwald 9, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 30.12.2022

Thomas Redelberger
Bürgermeister

Vertretung des Ortsvorstehers

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Holz, Herr Jan PAUL, wird in der Zeit vom 05.09.2022 bis einschließlich 18.09.2022 vom stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Michael Margardt, Am Heidstock 34, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 29.08.2022

Jörg Schwindling

1. Beigeordneter

Vertretung des Ortsvorstehers

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Wahlschied, Herr Reiner Zimmer, wird in der Zeit vom 29.08.2022 bis einschließlich 25.09.2022 von der stellvertretenden Ortsvorsteherin, Frau Catherine Pörtner, Vorstadtstraße 11, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 17.08.2022

Jörg Schwindling

1. Beigeordneter

Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Öffentliche Bekanntmachung

Am Montag, dem 11.07.2022, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 20.06.2022 (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 20.06.2022 (nicht öffentlicher Teil)
4Zustimmung zur Auftragserweiterung – Nachmittagsbetreuung GS Holz
5Erweiterung des Bauhofes Heusweiler – Neubau Salzlager – Vergabe von Metallbau- und Schlosserarbeiten
6Neuherstellung einer 5 er Urnenwand auf dem Friedhof in Holz
7„Vermessung der Grundstücke des „Wohngebietes Am Westfeld“
8Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 1. Juli 2022

Thomas Redelberger

Bürgermeister