| Aufgrund der § 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119) hat der Gemeinderat am 14. November 2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: | |||||
| § 1 | |||||
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt | 1. Nachtrag 2024 | 2. Nachtrag 2024 | |||
| 1. | im Ergebnishaushalt mit | ||||
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 37.423.210 EUR | 37.423.210 EUR | unverändert | ||
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 42.924.212 EUR | 42.924.212 EUR | unverändert | ||
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -5.501.002 EUR | -5.501.002 EUR | unverändert | ||
| 2. | im Finanzhaushalt mit | ||||
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.673.722 EUR | 4.673.722 EUR | unverändert | ||
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 11.721.880 EUR | 11.721.880 EUR | unverändert | ||
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -7.048.158 EUR | -7.048.158 EUR | unverändert | ||
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 7.190.933 EUR | 7.190.933 EUR | unverändert | ||
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 814.000 EUR | 814.000 EUR | unverändert | ||
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 6.376.933 EUR | 6.376.933 EUR | unverändert | ||
| § 2 | |||||
| Der in der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert. | |||||
| § 3 | |||||
| Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert. | |||||
| § 4 | |||||
| Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert. | |||||
| § 5 | |||||
| Die bisherigen Festsetzungen zur Verringerung der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage werden nicht geändert. | |||||
| § 6 | |||||
| Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert. | |||||
| § 7 | |||||
| Es gilt der vom Gemeinderat am 14. November 2024 beschlossene Stellenplan. | |||||
| Heusweiler, den 15. November 2024 Redelberger Bürgermeister | |||||
| Der Stellenplan im 2. Nachtrag für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit vom 12. bis 19. Dezember 2024 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.03 des Rathauses öffentlich aus. Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler www.heusweiler.de eingesehen werden. | |||||
Beschluss über die Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze im Bereich der B 268 zwischen dem Ortsteil Heusweiler und dem Ortsteil Eiweiler vom 21. November 2024
Gemäß § 5 Abs. 4 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) sowie § 4 Saarländisches Straßengesetz vom 17. Dezember 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977, in der derzeit gültigen Fassung wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport die Ortsdurchfahrtsgrenze auf der B 268 zwischen dem Ortsteil Heusweiler und dem Ortsteil Eiweiler mit Beschluss vom 21. November 2024 neu festgesetzt.
Gemäß § 4 Abs. 2 Saarländisches Straßengesetz vom 17. Dezember 1964, geändert mit der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977 (Amtsblatt S. 969) in der derzeit gültigen Fassung, wird der o. g. Beschluss in der Zeit
vom 16. Januar 2025 bis einschließlich 30. Januar 2025
öffentlich, während den Dienststunden im Rathaus Heusweiler, Zimmer 2.13 zur Einsicht für die Bürger ausgelegt.
Es wird um Kenntnisnahme gebeten.
Heusweiler, 03. Dezember 2024
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Sitzung des Gemeinderates
Am Donnerstag, dem 12.12.2024, um 18:30 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
| 1 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 14.11.2024 (öffentlicher Teil) |
| 2 | Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 14.11.2024 |
| 3 | Wahl einer/eines Beauftragten für die Menschen mit Behinderungen und Senioren |
| 4 | Feststellung Jahresabschluss 2023 und Entlastung des Bürgermeisters |
| 5 | Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Hebesatz-Satzung der Gemeinde Heusweiler |
| 6 | Konzertreihe 2025 |
| 7 | Aufnahme eines finanziellen Beitrags für den Erwerb des Kirchengeländes St. Erasmus Eiweiler im Doppelhaushalt 2025/2026 und Einleitung von Gesprächen mit der katholischen Kirche – Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion |
| 8 | Wirtschaftsstandort Heusweiler sichern – Zukunftsperspektive für SVolt-Gelände dringend klären – Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion |
| 9 | Kindgerechte Sanierung der Toilettenanlage in der Kita Lummerschied – Gemeinsamer Antrag der SPD, FDP, IDAL und Grüne im Gemeinderat Heusweiler |
| 10 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
| 11 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 14.11.2024 (nichtöffentlicher Teil) | |
| 12 | Zustimmung zu überplanmäßigen Mehraufwendungen für die Bewirtschaftung der gemeindeeigenen Immobilien im Jahr 2024 | |
| 13 | Vergabe von Lieferungen und Leistungen | |
| 13.1 | Sanierung des Verbindungswegs zwischen Obersalbach und Hirtel | |
| 13.2 | Vergabe der Dach- & Gerüstarbeiten an der Sport- und Kulturhalle Wahlschied | |
| 14 | Mitteilungen und Verschiedenes | |
| 15 | Personalangelegenheiten | |
Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.
Heusweiler, 5. Dezember 2024
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung
von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Heusweiler
Im Zusammenhang mit einer in der Gemarkung Lummerschied Flur 03 (Lummerschieder Straße) durchgeführten Liegenschaftsvermessung wurden die Grenzen des Flurstückes Nr. 57/10 und 57/11 festgestellt und abgemarkt.
Über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen wurde am 27.11.2024 ein Grenztermin durchgeführt.
Gemäß § 19 Abs. 3 Satz 1 Saarländisches Vermessungs- und Katastergesetz (SVermKatG) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke, die im Grenztermin nicht anwesend waren, die Verwaltungsentscheidungen öffentlich bekannt gegeben.
Der verfügende Teil der im Grenztermin angefertigten Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:
Entscheidung des Verhandlungsleiters
Die Flurstücksgrenzen werden so wiederhergestellt und festgestellt wie es die Ermittlung der alten Flurstücksgrenzen ergeben hat und wie es aus der Skizze ersichtlich ist.
Abmarkung der Grenzpunkte
Die Abmarkung der Grenzpunkte erfolgt in der aus der Skizze ersichtlichen Weise.
Die Niederschrift über den Grenztermin ist in der Zeit vom 05.12.2024-30.01.2025 Geschäftszimmer Nr. 2 (Nr. 011) in den Diensträumen des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung, Zentrale Außenstelle, Kaibelstr. 4-6 in 66740 Saarlouis ausgelegt und kann während der Dienststunden montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15:30 Uhr, sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr eingesehen werden.
Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 41 Abs. 4 Satz 3 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz (SVwVfG) nach Ablauf von zwei Wochen nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Bestimmung der Flurstücksgrenzen und die Abmarkung der Grenzpunkte kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 66740 Saarlouis erhoben werden.
Die Klage muss die Klägerin / den Kläger, die Beklagte / den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und einen bestimmten Antrag enthalten. Der Klage soll zudem der angefochtene Bescheid beigefügt werden. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.
Die Erhebung der Klage kann schriftlich, zur Niederschrift der Urkundsbeamtin / des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts oder in elektronischer Form nach Maßgabe der für den elektronischen Rechtsverkehr mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit geltenden Regelungen erfolgen.
Soweit die Klageerhebung schriftlich oder zur Niederschrift erfolgt, sind der Klage so viele Abschriften der Klage einschließlich Anlagen beizufügen, dass alle übrigen Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.
Saarlouis, den 02.12.2024
gez. Müller A. (Vermessungsoberinspektor)
Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung,
Zentrale Außenstelle
Kaibelstr. 4-6, 66740 Saarlouis
Tel.: 0681/ 9712 343
Sitzung des Ortsrates Holz
Sitzung des Ortsrates Holz
Am Montag, dem 09.12.2024, um 18:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Holz eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Holz statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
| 1 | Verpflichtung eines neuen Ortsratsmitgliedes |
| 2 | Annahme der Niederschriften über die Sitzungen des Ortsrates Holz vom 03.05.2024 und 07.10.2024 (jeweils öffentlicher Teil) |
| 3 | Ortsratsbudget |
| 3.1 | Martinsumzug |
| 3.2 | Mondscheinmarkt |
| 3.3 | Präsente |
| 3.4 | Zuwendungen an kulturtreibende Vereine |
| 3.5 | Ermächtigung des Ortsvorstehers |
| 4 | Seniorennachmittag 2025 – Durchführung und Kosten |
| 5 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
| 6 | Annahme der Niederschriften über die Sitzungen des Ortsrates Holz vom 03.05.2024 und 07.10.2024 (jeweils nichtöffentlicher Teil) |
| 7 | Grundstücksangelegenheiten |
| 7.1 | Veräußerung einer landwirtschaftlichen Fläche in Holz |
| 8 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Heusweiler, 2. Dezember 2024
Der Ortsvorsteher
MUND
Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
Am Montag, dem 09.12.2024, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
| 1 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 11.11.2024 (öffentlicher Teil) |
| 2 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
| 3 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 11.11.2024 (nicht öffentlicher Teil) |
| 4 | Aufnahme eines finanziellen Beitrags für den Erwerb des Kirchengeländes St. Erasmus Eiweiler im Doppelhaushalt 2025/2026 und Einleitung von Gesprächen mit der katholischen Kirche – Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion |
| 5 | Wirtschaftsstandort Heusweiler sichern – Zukunftsperspektive für SVolt-Gelände dringend klären – Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion |
| 6 | Vergaben von Lieferungen und Leistungen |
| 6.1 | Sanierung des Verbindungswegs zwischen Obersalbach und Hirtel |
| 6.2 | Vergabe der Dach- & Gerüstarbeiten an der Sport- und Kulturhalle Wahlschied |
| 6.3 | Vergabe von zusätzlichen Malerarbeiten |
| 7 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Heusweiler, den 2. Dezember 2024
Thomas Redelberger
Bürgermeister
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler für das Haushaltsjahr 2024
| Aufgrund der § 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119) hat der Gemeinderat am 7. Oktober 2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: | |||||
| § 1 | |||||
| Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden | |||||
| erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge | |||
| gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf | ||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | ||
| a) | im Ergebnishaushalt | ||||
| die Erträge | 37.423.210 EUR | 37.423.210 EUR | |||
| die Aufwendungen | 42.924.212 EUR | 42.924.212 EUR | |||
| der Saldo der Erträge und Aufwendungen | -5.501.002 EUR | -5.501.002 EUR | |||
| b) | im Finanzhaushalt | ||||
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 4.673.722 EUR | 4.673.722 EUR | |||
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.030.000 EUR | 10.691.880 EUR | 11.721.880 EUR | ||
| der Saldo aus Investitionstätigkeit | 1.030.000 EUR | -6.018.158 EUR | -7.048.158 EUR | ||
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.030.000 EUR | 6.160.933 EUR | 7.190.933 EUR | ||
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 814.000 EUR | 814.000 EUR | |||
| der Saldo aus Finanzierungstätigkeit | 1.030.000 EUR | 5.346.933 EUR | 6.376.933 EUR | ||
| § 2 | |||||
| Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von | 6.018.158 EUR | ||||
| neu festgesetzt auf | 7.048.158 EUR | ||||
| § 3 | |||||
| Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert. | |||||
| § 4 | |||||
| Der bisherige Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert. | |||||
| § 5 | |||||
| Die bisherigen Festsetzungen zur Verringerung der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage werden nicht geändert. | |||||
| § 6 | |||||
| Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert. | |||||
| § 7 | |||||
| Es gilt der vom Gemeinderat am 23. November 2023 beschlossene Stellenplan. | |||||
Heusweiler, den 8. Oktober 2024
Redelberger
Bürgermeister
Am 18. November 2024 wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler für das Haushaltsjahr 2024 durch das Landesverwaltungsamt St. Ingbert mit folgendem Wortlaut genehmigt:
„Im Rahmen der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Heusweiler genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
1. den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen für 2024 in Höhe von 7.048.158,– €.
Meine am 27.06.2023 für das Haushaltsjahr 2024 erteilte Genehmigung des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen wird hiermit aufgehoben.“
Der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit vom 9. bis 16. Dezember 2024 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.03 des Rathauses öffentlich aus.
Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler www.heusweiler.de eingesehen werden.
Sitzung des Ortsrates Niedersalbach
Am Mittwoch, dem 04.12.2024, um 18:00 Uhr, findet im Bürgerhaus Niedersalbach eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Niedersalbach statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
| 1 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Niedersalbach vom 18.09.2024 (öffentlicher Teil) |
| 2 | Zuwendung an kultur- und sporttreibende Vereine |
| 3 | Verwendung Ortsratsbudget |
| 4 | Ermächtigung des Ortsvorstehers |
| 5 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
| 6 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Niedersalbach vom 18.09.2024 (nichtöffentlicher Teil) |
| 7 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Heusweiler, 25. November 2024
Der Ortsvorsteher
LESCH
Sitzung des Personal- und Finanzausschusses
Am Montag, dem 02.12.2024, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
| 1 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 04.11.2024 (öffentlicher Teil) |
| 2 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
| 3 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 04.11.2024 (nichtöffentlicher Teil) |
| 4 | Wahl einer/eines Beauftragten für die Menschen mit Behinderungen und Senioren |
| 5 | Feststellung Jahresabschluss 2023 und Entlastung des Bürgermeisters |
| 6 | Satzungen |
| 6.1 | Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Hebesatz-Satzung der Gemeinde Heusweiler |
| 7 | Zustimmung zu überplanmäßigen Mehraufwendungen für die Bewirtschaftung der gemeindeeigenen Immobilien im Jahr 2024 |
| 8 | Konzertreihe 2025 |
| 9 | Mitteilungen und Verschiedenes |
| 10 | Personalangelegenheiten |
Heusweiler, den 22. November 2024
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Aufruf von Grabstätten zur jährlichen Einebnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler
Die Gemeinde Heusweiler gibt gemäß § 23 der Friedhofssatzung vom
21. September 2023 in der zurzeit gültigen Fassung bekannt, dass in den Monaten Februar – April 2025 auf den Gemeindefriedhöfen in allen Ortsteilen der Gemeinde Heusweiler folgende Grabstätten beseitigt und eingeebnet werden:
Friedhof Eiweiler:
Familiengrabstätten:
- Riehm, Anton Johann 1975
Riehm, Maria Klara, geb. Bulle 1999
- Grütz, Josef 1971
Grütz, Luzia Viktoria, geb. Klyssek 1999
Rasenreihengrab:
- Lang, Hedwig Gertrud, geb. Schwarz 1999
Reihengrabstätten:
- Rupp, Elke, geb. Raber 1999
- Heinz, Johann Paul 1999
Kindergrab:
- Buczek, Stephanie 1985
Tiefengrabstätten:
- Leidinger, Gerhard 1999
2. Stelle nicht belegt
- Mailänder, Werner 1990
Mailänder, Helena, geb. Zimmer 1999
- Schommer, Nikolaus 1999
Schommer, Hildegard Maria, geb. Giehr 2013
Urnenkammer:
- Gihr, Josef 2009
2. Stelle nicht belegt
Friedhof Heusweiler:
Familiengrabstätten:
- Tinnes, Mathias Antonius 1983
Tinnes, Maria Helene Bonaventura, geb. Rau 1999
Flachkammer:
- Stepanjan, Robert 2009
Rasenreihengrab mit Liegeplatte:
- Holtgräfe, Elisabeth Katharina 1999
- Ewen, Paula 1999
Rasenreihengrab mit Schrifttafel:
- Neu, Markus 1999
- Harig, Dorothea Elisabetha, geb. Raber 1999
- Port, Fred Horst 1999
- Hanck, Hans-Werer 1999
- Werno, Erna Katherina, geb. Dümont 1999
- Schmidt, Karl Heinz 1999
- Walz, Franz-Josef 1999
- Kläs, Pauline, geb. Diehl 1999
- Zinßmeister, Hugo 1999
- Probst, Gertrud Angelika, geb. Henne 1999
- Sauer, Hildegard Margareta, geb. Kartes 1999
Rasenreihengrab:
- Theobald, Alfons 1999
- Herzig, Maria Katharina, geb. Sauer 1999
- Kartes, Maria Amalia, geb. Ziegler 1999
- Kunz, Luise, geb. Klicker 1999
Kunz, Friedrich Eduard 1972
- Michaelis, Wilhelmine, geb. Groß 1999
- Thurn, Maria Ursula, geb. Lauer 1999
Thurn, Gerhard Kurt 2002
- Klawikowski, Franziska, geb. Strempel 1999
Rasentiefengrab:
- Macholdt, Emil Ernst 1999
Macholdt, Hermine, geb. Schmitt 2011
- Klaes, Else, geb. Lautemann 1998
Klaes, Jakob Christian 1999
- Zahn, Lothar Hans 1999
2. Stelle nicht belegt
- Ackermann, Reinhold 1999
2. Stelle nicht belegt
- Leick, Aloysius 1999
2. Stelle nicht belegt
- Contier, Jakob 1998
Contier, Katharina Maria, geb. Sauer 1999
Reihengrabstätten:
- Müller, Franziska 1999
- Hinz, Erna Anna Johanna, geb. Rohloff 1999
- Rummelhagen, Waltraut Anna Maria 1999
- Brardt, Maria, geb. Both 1999
- Krauß, Edgar 1999
- Feld, Karl Heinz 1999
- Müller, Peter 1999
- Fuchs, Jakob Konrad 1999
- Reinecke, Hans Theodor 1999
- Bauer, Viktoria Margareta, geb. Fröhlich 1999
- Herzhauser, Rosemarie, geb. Bost 1999
Herzhauser, Klara, geb. Daub 2004
Tiefengrabstätten:
- Trappen, Rita Elisabeth Katharina, geb. Conrad 1999
2. Stelle nicht belegt
- Wolf, Edith Hedwig, geb. Lux 1999
2. Stelle nicht belegt
- Kukla, Paul Johann 1997
Kukla, Selma Ida, geb. Palupski 1999
- Gabler, Wilhelm 1994
Gabler, Rosa, geb. Auler 1999
- Schönhofen, Alfred 1992
Schönhofen, Cäcilia, geb. Feld 1999
- Lang, Peter Johann 1992
Lang, Josefine, geb. Daub 1999
- Maas, Aloysius 1988 Maas, Martha Elisabeth, geb. Lashotta 1999
- Krumsee, Ernst 1988
Krumsee, Katharina Theresia, geb. Karrenbauer 1999
- Adams, Karl Adolf 1988
Adams, Paula Maria, geb. Klasen 1999
- Perrey, Klara, geb. Weiß 1987
Perrey, Friedrich Wilhelm 1999
- Scheuer, Cäcilie 1986 Michels, Irma Frieda , geb. Scheuer 1999
- Götzinger, Aloys 1986
Götzinger, Katharina, geb. Hassel 1999
- Thiel, Leo 1990
Thiel, Maria, geb. Ziegler 1999
Anonymes Urnengrab:
- Schmidt, Sigrid Waltraud, geb. Klein 1999
- Fuchs, Martha, geb. Sander 1999
Urnenreihengrabstätten:
- Leid, Harri 1999
- Brill, Anna Elsa 1999
- Hussong, Werner 1999
- Nordmann, Siegfried Paul 1999
Urnenkammer:
- Maurer, Albert Josef 2009
2. Stelle nicht belegt - Krämer, Kurt 2009
2. Stelle nicht belegt
- Klos, Hans Dieter 2009
2. Stelle nicht belegt
- Knerr, Mathilde Elisabeth, geb. Reus 2009
2. Stelle nicht belegt
- Gentgen, Ida Maria, geb. Spies 2009
2. Stelle nicht belegt
- Brunk, Friedrich Albert Wilhelm 2009
2. Stelle nicht belegt
- Herber, Martin Robert 2009
2. Stelle nicht belegt
- Weber, Marianne, geb. Bick 2009
2. Stelle nicht belegt - Maßfelder, Anna Katharina, geb. Kasper 2009
2. Stelle nicht belegt
- Trapp, Anna, geb. Zell 2009
2. Stelle nicht belegt
- Van den Heuvel, Lilli, geb. Rolli 2009
2. Stelle nicht belegt
- Tlustek, Johanna, geb. Schmidt 2009
2. Stelle nicht belegt
Friedhof Holz:
Familiengrabstätten:
- Kallenborn, Heinrich 1977
Kallenborn, Dina Anna (Diana), geb. Casciani 1999
- Alt, Ewald 1999
2. Stelle nicht belegt
- Herber, Peter 1980
Herber, Elisabeth Berta, geb. Maurer 1999
Rasenreihengrab:
- Dahlem, Friedrich Paul 1999
- Groß, Johanna Katharina, geb. Riebel 1999
- Klein, Gerlinde 1999
- Weißenborn, Otto 1999
Weißenborn, Ruth Gerda, geb. Nordt 1999
- Weiter, Anne Gertrude, geb. Sensfelder 1999
- Münz, Rosa Katharina, geb. Schwarz 1999
Rasentiefengrab:
- Breitlauch, Günter Egon 1999
2. Stelle nicht belegt
- Margardt, Horst 1999
2. Stelle nicht belegt
- Kreutzer, Erwin 1999
2. Stelle nicht belegt
- Trömer, Werner Paul 1998
Trömer, Mathilde, geb. Dahlem 1999
Reihengrabstätten:
- Mühlhäuser, Karl-Heinz Hugo 1999
- Diehl, Rolf 1999
- Peter, Josefine, geb. John 1999
- Klein, Arnolf 1999
Tiefengrabstätten:
- Kläs, Peter 1993
Kläs, Ella, geb. Altpeter 1999
- Altmeyer, Johann 1986
Altmeyer, Ottilia, geb. Kallenborn 1999
- Margardt, Edna Inge, geb. Schultz 1992
Margardt, Gustav 1999
- Lehberger, Peter 1997
Lehberger, Ursula Frieda Käthe, geb. Georg 1999
- Sprunck, Rudolf Ferdinand 1999
2. Stelle nicht belegt
- Barth, Jakob Karl Georg 1992
Barth, Irmgard Luise, geb. Bohr 1999
- Marian, Erich 1988
Marian, Elfriede, geb. Hoffärber 1999
- Kräuter, Horst Albert 1999
2. Stelle nicht belegt
- Koch, Johann 1993
Koch, Karoline Marianne, geb. Düpre 1999
- Feiß, Gustav 1990
Feiß, Irma Katharina Karoline, geb. Winzent 1999
- Altpeter, Ludwig 1992
Altpeter, Emma Alma, geb. Wahlster 1999
Urnenkammer:
- Theobald, Manfred Peter 2009
2. Stelle nicht belegt
- Christmann, Ruth Ingeborg, geb. Sutter 2009
2. Stelle nicht belegt
- Scherzinger, Hildegard Anna, geb. Zaffalon 2009
2. Stelle nicht belegt
- Schilke, Hedwig Maria, geb. Junker 2009
2. Stelle nicht belegt
- Krieger, Christine, geb. Clemens 2009
2. Stelle nicht belegt
- Brögeler, Elfriede, geb. Schneider 2009
2. Stelle nicht belegt
- Lepper, Anna, geb. Nackas 2009
2. Stelle nicht belegt
Friedhof Kutzhof:
Familiengrabstätten:
- Müller, Peter 1984
Müller, Anna, geb. Sieger 1999
Rasenreihengrab:
- Heidrath, Wolfgang 1999
- Kessler, Otmar 1999
- Dittgen, Anna, geb. Klär 1999
- Hoffmann, Albrecht 1999
- Backes, Berta, geb. Recktenwald 1999
Reihengrabstätten:
- Caspar, Maria Eugène 1999
- Stauch, David 1999
Tiefengrabstätten:
- Schröder, Josef 1990
Schröder, Klara, geb. Drokur 1999
Friedhof Lummerschied:
Rasenreihengrab:
- Schäfer, Herbert 1999
Kindergrab:
- Busch, Alexander 1989
Friedhof Obersalbach:
Rasenreihengrab:
- Wirbel-Resch, Monika Maria 1999
Reihengrabstätten:
- Rosenberger, Johann Karl 1999
- Weisgerber, Wolfgang 1999
Friedhof Wahlschied:
Familiengrabstätten:
- Wonn, Oskar 1992
Wonn, Charlotte, geb. König 1999
- Scherer, Albert 1993
Scherer, Alice Sofie 1999
Scherer, Herbert 2005
Rasenreihengrab:
- Engel, Werner Manfred 1999
- Engel, Kunibert 1999
Tiefengrabstätten:
- Altpeter, Karl Friedrich 1999
2. Stelle nicht belegt
- Wonn, Eduard 1995
Wonn, Judith, geb. Klein 1999
Urnenreihengrabstätten:
- Schröder, Martha Erika M., geb. Grünheid 1998
Schröder, Hans Kurt 1999
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten der aufgerufenen Grabstätten die Möglichkeit haben, je nach Lage der Grabstätte, diese auf Antrag weiter zu pflegen. Der Antrag ist schriftlich bei der Friedhofsverwaltung bis zum 15. Januar 2025 einzureichen und wird im Einzelfall anhand der Lage der Grabstätte überprüft.
Liegt kein Antrag vor, werden die Grabstätten eingeebnet.
In diesem Zusammenhang werden die Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten der Grabstätten gebeten, soweit für eine weitere Verwendung vorgesehen, die Bepflanzung und sonstigen Grabschmuck bis zum 31. Januar 2025 von den Grabstätten zu entfernen.
Sollte eine weitere Nutzung von Grabmalanlagen (Steine, Abdeckplatten, Einfassungen u.a.) vorgesehen sein, weise ich darauf hin, dass der Abbau und Abtransport von Grabmalanlagen nur nach vorheriger Absprache mit der Friedhofsverwaltung zulässig ist.
Grabstätten, die bis zum 31.01.2025 nicht abgeräumt sind, werden vollständig durch die Gemeinde abgeräumt und eingeebnet. In diesem Falle gehen die auf den Grabstätten vorhandenen Grabmale, Pflanzen u.a. in das Eigentum der Gemeinde Heusweiler über (§ 23 Abs. 2 der Friedhofssatzung).
Dieser Aufruf zur Einebnung von Grabstätten gilt nicht für den alten Friedhof in dem Ortsteil Eiweiler.
Auf diesem Friedhof werden Grabstätten nur auf besonderen Antrag der Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten eingeebnet. Antragsformulare sind bei der Friedhofsverwaltung erhältlich.
Weitere Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung, Frau John (Tel. 06806/911-156).
Der Aufruf der einzuebnenden Grabstätten kann auch in dem Informationskasten des jeweiligen Friedhofes nachgelesen werden.
66265 Heusweiler, 21. November 2024
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Vertretung des Ortsvorstehers
Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Wahlschied, Herr Reiner Zimmer, wird in der Zeit vom 18.11.2024 bis einschließlich 08.12.2024 von der stellvertretenden Ortsvorsteherin, Frau Catherine Pörtner, Vorstadtstraße 11, 66265 Heusweiler, vertreten.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Heusweiler, 18.11.2024
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Sitzung des Ortsrates Kutzhof
Am Montag, dem 25.11.2024, um 18:00 Uhr, findet im Schulungsraum der FFW, Gerätehaus Kutzhof eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Kutzhof statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
| 1 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 09.10.2024 (öffentlicher Teil) |
| 2 | Zuwendungen an kulturtreibende Vereine |
| 3 | Ortsratsbudget |
| 4 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
| 5 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 09.10.2024 (nichtöffentlicher Teil) |
| 6 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Heusweiler, 15. November 2024
Der Ortsvorsteher
JAKOB
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
Am Montag, dem 25.11.2024, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine nicht öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Tagesordnung
Nichtöffentlicher Teil
| 1 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 27.11.2023 |
| 2 | Benennung eines besonderen Vorsitzenden |
| 3 | Prüfung Jahresabschluss 2023 |
| 4 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Heusweiler, den 15. November 2024
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Öffentliche Mahnung
Liebe Steuerzahler, bitte denken Sie daran, die am 15.11.2024 fällig gewesenen Steuern und Abgaben zu zahlen.
Heusweiler, den 13.11.2024
Gemeindekasse Heusweiler als Vollstreckungsbehörde
Bekanntmachung eines Grenztermins in der Gemeinde Heusweiler
Anlässlich einer in der Gemarkung Lummerschied Flur 3 beantragten Liegenschaftsvermessung findet für die Flurstücke Nr. 57/10 und 57/11
ein Grenztermin statt.
Hierbei werden die bestehenden Grenzen auf ihre Übereinstimmung mit dem Katasternachweis untersucht. Anschließend erfolgt die örtliche Kennzeichnung und Sicherung der Grenzen mit festen und dauerhaften Grenzzeichen (Abmarkung).
Im Grenztermin erfolgt die Anhörung der Eigentümerinnen, den Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke (Beteiligte) über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen.
Der Grenztermin findet statt am:
Mittwoch, 27.11.2024 um 16:30 Uhr
Ort / Treffpunkt:
vor Haus Lummerschieder Straße 70
Wenn Beteiligte nicht am Grenztermin anwesend sind, werden die Flurstücksgrenzen auch ohne ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt. Die Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen wird dann schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Entstehende Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.
Saarlouis, den 07.11.2024
Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung.
Zentrale Außenstelle Saarlouis
Kaibelstraße 4-6; 66740Saarlouis
i. A. A. Müller
