Seniorennachmittag des Ortsteiles Wahlschied

Liebe Mitbürgerinnen,

liebe Mitbürger,

für den ausgefallenen Seniorennachmittag 2022 des Ortsteiles Wahlschied findet am

Faschingssamstag, dem 18. Februar 2023 ab 14:30 Uhr,

in der Glück-Auf-Halle, Holz

ein Nachholtermin statt.

Die persönlichen Einladungen dürften mittlerweile alle zugestellt sein. Trotzdem möchten wir noch einmal einladen, vor allem die Mitbürgerinnen und Mitbürger, denen unsere Einladung nicht zugegangen sein sollte.

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass eine telefonische Anmeldung unter einer der in der Einladung aufgeführten Rufnummern erforderlich ist.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns bei allen freiwilligen Helfern recht herzlich für die Ausrichtung dieses Seniorennachmittages bedanken.

Abschließend möchten wir allen Seniorinnen und Senioren, die wegen Krankheit an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen können, Genesung und alles Gute wünschen.

Heusweiler, 23. Januar 2022

Thomas Redelberger                                             Reiner Zimmer

Bürgermeister                                                         Ortsvorsteher

Seniorennachmittag des Ortsteiles Holz

Liebe Mitbürgerinnen,

liebe Mitbürger,

der diesjährige Seniorennachmittag für den Ortsteil Holz findet am

Faschingssamstag, dem 18. Februar 2023 ab 14:30 Uhr,

in der Glück-Auf-Halle, Holz

statt.

Die persönlichen Einladungen dürften mittlerweile alle zugestellt sein. Trotzdem möchten wir noch einmal einladen, vor allem die Mitbürgerinnen und Mitbürger, denen unsere Einladung nicht zugegangen sein sollte.

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass eine telefonische Anmeldung unter einer der in der Einladung aufgeführten Rufnummern erforderlich ist.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns bei allen freiwilligen Helfern recht herzlich für die Ausrichtung dieses Seniorennachmittages bedanken.

Abschließend möchten wir allen Seniorinnen und Senioren, die wegen Krankheit an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen können, Genesung und alles Gute wünschen.

Heusweiler, 23. Januar 2022

Thomas Redelberger                                             Jan Paul

Bürgermeister                                                         Ortsvorsteher

Sitzung des Ortsrates Kutzhof

Am Montag, dem 30.01.2023, um 18:00 Uhr, findet im Schulungsraum der FFW, Barbara-Ensemble Kutzhof eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Kutzhof statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 12.12.2022 (öffentlicher Teil)
  2  Vorstellung des Konzeptes der Arbeitsgruppe Gastraum Barbarahalle
  3  Festlegung der Standorte der SteetBuddys
  4  Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

  5  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 12.12.2022 (nichtöffentlicher Teil)
  6  Darstellung des Konzeptes der Dorfgemeinschaft Numborn bezügl. des Umbaus des ehemaligen FW-Gerätehauses zum Dorfgemeinschaftshaus
  7  Beschlussempfehlung der Projektgruppe „Zukünftiges Friedhofskonzept für die Gesamtgemeinde“ bzgl. der Friedhofshallen der Gemeinde Heusweiler
  8  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 20.01.2023

Der Ortsvorsteher

JAKOB

Sitzung des Personal- und Finanzausschusses

Am Donnerstag, dem 26.01.2023, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 09.01.2023 (öffentlicher Teil)  
2Beteiligungsbericht der Gemeinde Heusweiler für das Jahr 2021  
3Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

4Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 09.01.2023 (nichtöffentlicher Teil)  
5Stellenplan 2023/2024  
6Doppelhaushalt 2023/2024 – Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027  
7Vergaben von Lieferungen und Leistungen  
7.1Neuherstellung von Urnenbodendeckergräbern auf dem Friedhof in Heusweiler  
7.2Lieferung neuer Spielgeräte für den Spielplatz Kallenborn  
8Mitteilungen und Verschiedenes  
9Personalangelegenheiten

 

Heusweiler, 18.01.2023

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Schöffen- und Jugendschöffenwahl 2023

Gemeinde Heusweiler sucht Bewerber/Bewerberinnen

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde insgesamt 18 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Völklingen und Landgericht Saarbrücken als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Gemeinderat Heusweiler und der Jugendhilfeausschuss des Regionalverbandes Saarbrücken schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene)

bis zum 15.04.2023 bei der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler, Zimmer 0.21, Tel.: 06806/911-123, E-Mail: k.thinnes@Heusweiler.de.

Ein Aufnahmeformular kann von der Internetseite www.heusweiler.de/Bürgerservice/Formularservice oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung

bis zum 15.04.2023 an die Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler, Zimmer 0.21, Tel.: 06806/911-123, E-Mail: k.thinnes@Heusweiler.de.

oder

an das Hauptamt des Regionalverbandes Saarbrücken, Schlossplatz, 66119 Saarbrücken,

Tel.: 0681/506 – 1159 o. 1175 / E-Mail: gremien@rvsbr.de.

Ein Aufnahmeformular kann von der Internetseite www.heusweiler.de/Bürgerservice/Formularservice oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Heusweiler, 17.01.2023

Der Bürgermeister

-Redelberger-

Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof

Am Donnerstag, dem 26.01.2023, um 18:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Obersalbach eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof vom 09.11.2022 (öffentlicher Teil)
  2  Seniorennachmittag 2023
  3  Priorisierung Anträge Ortsrat zum Doppelhaushalt 2023/2024
  4  Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

  5  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof vom 09.11.2022 (nichtöffentlicher Teil)
  6  Lieferung neuer Spielgeräte für den Spielplatz Kallenborn
  7  Beschlussempfehlung der Projektgruppe „Zukünftiges Friedhofskonzept für die Gesamtgemeinde“ bzgl. der Friedhofshallen der Gemeinde Heusweiler
  8  Mitteilungen und Verschiedenes

 

Heusweiler, 18.01.2023

Der Ortsvorsteher

NÄCKEL

Sitzung des Ortsrates Heusweiler

Am Mittwoch, dem 25.01.2023, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Heusweiler statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Heusweiler vom 14.12.2022 (öffentlicher Teil)
  2  Alltagsradverkehr in Heusweiler voranbringen – Antrag der SPD-Ortsratsfraktion Heusweiler
  3  Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Erweiterung Betriebsgelände Fa. Jeras“ im Ortsteil Heusweiler (Dilsburg)
– Abwägungsbeschluss frühzeitige Beteiligungen
– Entwurfsbilligung
– Auslegungsbeschluss
  4  Anmeldungen zum Doppelhaushalt 2023/2024
  5  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  6  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Heusweiler vom 14.12.2022 (nichtöffentlicher Teil)
  7  Beschlussempfehlung der Projektgruppe „Zukünftiges Friedhofskonzept für die Gesamtgemeinde“ bzgl. der Friedhofshallen der Gemeinde Heusweiler
  8  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 13.01.2022

Der stellvertretende Ortsvorsteher

Dr. Steinrücken

Sitzung des Ortsrates Holz

Am Montag, dem 16.01.2023, um 19:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Holz eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Holz statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Holz vom 24.10.2022 (öffentlicher Teil)
  2  Seniorennachmittag 2023
  3  Beratung Doppelhaushalt 2023/2024
  4  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  5  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Holz vom 24.10.2022 (nichtöffentlicher Teil)
  6  Beschlussempfehlung der Projektgruppe „Zukünftiges Friedhofs-konzept für die Gesamtgemeinde“ bzgl. der Friedhofshallen der Gemeinde Heusweiler
  7  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 5. Januar 2023

Der Ortsvorsteher

PAUL

Sitzung des Personal- und Finanzausschusses

Am Montag, dem 09.01.2023, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1 Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 05.12.2022 (öffentlicher Teil)
2 Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
3 Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 05.12.2022 (nichtöffentlicher Teil)
4 Notfallversorgung in der Gemeinde Heusweiler, z.B. im Falle eines Stromausfalls – Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
5 Doppelhaushalt 2023/2024 – Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027
6 Beschaffungen im Rahmen des Digitalpakts Schule – Erwerb von Whiteboards
7 Mitteilungen und Verschiedenes
8 Personalangelegenheiten


Heusweiler, den 29. Dezember 2022

Thomas Redelberger
Bürgermeister

Vertretung des Ortsvorstehers

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Niedersalbach, Herr Bruno Lesch, wird in der Zeit vom 08.01.2023 bis einschließlich 15.01.2023 vom stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Wolfgang Raber, Im Stockwald 9, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 30.12.2022

Thomas Redelberger
Bürgermeister

Vertretung des Ortsvorstehers

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Heusweiler, Herr Helmut Maas, wird in der Zeit vom 01.01.2023 bis einschließlich 22.01.2023 vom stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Dr. Steinrücken, Illinger Straße 115, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 16.12.2022

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Feststellung des Jahresabschlusses 2021

Entlastung des Bürgermeisters

Der Gemeinderat Heusweiler hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 den geprüften Jahresabschluss 2021 festgestellt und dem Bürgermeister uneingeschränkte Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2021 sowie die Berichte über die Prüfung des Jahres-abschlusses werden vom 19. Dezember 2022 bis 3. Januar 2023 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.03 des Rathauses öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Heusweiler unter www.heusweiler.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/zahlen-daten-fakten/finanzen eingesehen werden.

Thomas Redelberger

Bürgermeister

2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Heusweiler für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund der § 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 60 des Gesetzes vom 12. Oktober 2022 (Amtsbl.  S. 1296) hat der Gemeinderat am 15. Dezember 2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Neue Reisepässe

Beim Bürgerbüro der Gemeinde Heusweiler sind die neuen Reisepässe eingetroffen, welche bis zum 17.11.2022 beantragt wurden.

Die Reisepässe können nur vom Reisepassinhaber selbst oder von anderen Personen gegen Vorlage einer Vollmacht abgeholt werden.

Das alte Ausweisdokument ist bei der Abholung mitzubringen. Verlorengegangene oder nicht auffindbare Pässe müssen jedoch vom Passinhaber selbst als Verlust gemeldet werden.

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Brennholzverkauf 2023 abgeschlossen

Der Verkauf von Holz aus den Beständen der Gemeinde Heusweiler für das Jahr 2023 ist abgeschlossen. Aufgrund der hohen Nachfrage am ersten Termin, wurde das verfügbare Holz vollständig verkauft. Die in der letzten Ausgabe der Wochenpost genannten Folgetermine (20.12. und 17.01.2023) werden abgesagt. Die nächste Brennholz Bestellung wird Ende nächsten Jahres in der Wochenpost bekannt gegeben.