Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 BGBl. I S. 3634; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 28.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 221, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler in öffentlicher Sitzung am 14.12.2023 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes „„Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen“ im Ortsteil Heusweiler gefasst hat.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die genauere Definition der Rahmenbedingungen für die städtebauliche Verträglichkeit von großflächigen Werbeanlagen. Die Bemühungen der Gemeinde um Verbesserung der funktionalen Gestaltung des Ortszentrums und Erhöhung der Standortqualität stehen sogenannte Fremdwerbung in Form von großen Werbeanlagen entgegen.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes H27 „Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen, 1. Änderung“ im Ortsteil Heusweiler
Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 BGBl. I S. 3634; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 28.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 221 hat der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler in seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 die folgende Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes H27 „Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen, 1. Änderung“ im Ortsteil Heusweiler der Gemeinde Heusweiler beschlossen:
§ 1 Zweck der Veränderungssperre
Der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2023 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans H27 „Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen, 1. Änderung“ im Ortsteil Heusweiler gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
Die Veränderungssperre dient der Sicherung der planerischen Zielsetzung des Bebauungsplanes und damit der Sicherung der städtebaulichen Ordnung sowie der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung.
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Die Veränderungssperre erstreckt sich auf den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes H27 „Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen, 1. Änderung“ im Ortsteil Heusweiler
Der im Anhang beigefügte Lageplan mit der parzellenscharfen Darstellung der räumlichen Begrenzung des Geltungsbereiches ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 3 Verbote
Auf den von der Veränderungssperre betroffenen Parzellen dürfen
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden,
erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
§ 4 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
Die Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden ist, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren gem. § 17 Abs. 1 BauGB.
Heusweiler, den 20.12.2023
(Thomas Redelberger)
Bürgermeister
Anlagen: Lageplan mit Geltungsbereich
Hinweis:
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Am Mittwoch, dem 20.12.2023, um 18:00 Uhr, findet im Bürgerhaus Niedersalbach eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Niedersalbach statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Niedersalbach vom 11.10.2023 (öffentlicher Teil)
2
Rückblick Seniorennachmittag
3
Zuwendung an kulturtreibende Vereine
4
Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
5
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Niedersalbach vom 11.10.2023 (nichtöffentlicher Teil)
Der Gemeinderat Heusweiler hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 den geprüften Jahresabschluss 2022 festgestellt und dem Bürgermeister uneingeschränkte Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2022 sowie die Berichte über die Prüfung des Jahres-abschlusses werden vom 2. Januar 2024 bis 10. Januar 2024 während der Öffnungszeiten auf Zimmer 0.03 des Rathauses öffentlich ausgelegt.
Am Donnerstag, dem 14.12.2023, um 18:30 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 23.11.2023 (öffentlicher Teil)
2
Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.11.2023
3
Benennung eines besonderen Vorgesetzten
4
Feststellung Jahresabschluss 2022 und Entlastung des Bürgermeisters
5
Konzertreihe 2024
6
Wirtschaftsplan des Zweckverbandes ÖPNV auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS)
7
Aufstellungsbeschluss 1. Änderung einfacher Bebauungsplan „Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen“ im Ortsteil Heusweiler
8
Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans „Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen“
9
Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
10
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 23.11.2023 (nichtöffentlicher Teil)
11
Vergabe von Lieferungen und Leistungen
11.1
Kauf eines Allroundfahrzeugs mit Winterausrüstung und eines Feuchtsalzstreuers
11.2
Reaktivierung des Lehrschwimmbeckens – Sicherung der Eigenmittel
12
Grundstücksangelegenheiten
12.1
Veräußerung des Wohnhauses „Saarbrücker Straße 87, 66265 Heusweiler“
13
Bestellung eines Abschlussprüfers für die Jahresabschlüsse 2023 bis 2025
14
Mitteilungen und Verschiedenes
15
Personalangelegenheiten
Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.
Am Mittwoch, dem 13.12.2023, um 17:30 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Heusweiler statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Heusweiler vom 16.11.2023 (öffentlicher Teil)
2
Vorstellung des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und Senioren Olaf Quirin
3
Aufstellungsbeschluss 1. Änderung einfacher Bebauungsplan „Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen“ im Ortsteil Heusweiler
4
Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans „Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen“
5
Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
6
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Heusweiler vom 16.11.2023 (nichtöffentlicher Teil)
Am Mittwoch, dem 13.12.2023, um 18:00 Uhr, findet Feuerwehrgerätehaus in Kutzhof eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Kutzhof statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 13.11.2023 (öffentlicher Teil)
2
Abfallbehälter Numborn Burgstraße
3
Abfallbehälter Schulbushaltestelle
4
Restbudget 2023
5
Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
6
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 13.11.2023 (nichtöffentlicher Teil)
Am Montag, dem 11.12.2023, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 20.11.2023 (öffentlicher Teil)
2
Mitteilungen und Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
3
Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 20.11.2023 (nicht öffentlicher Teil)
4
Wirtschaftsplan des Zweckverbandes ÖPNV auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS)
5
Grundstücksangelegenheiten
5.1
Aufstellungsbeschluss 1. Änderung einfacher Bebauungsplan „Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen“
5.2
Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans „Steuerung von Vergnügungsstätten und Werbeanlagen“
Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Eiweiler, Herr Richard Wachall, wird in der Zeit vom 18.12.2023 bis einschließlich 01.01.2024 von dem stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Uwe Müller, Kirschhofer Straße 11, 66265 Heusweiler, vertreten.