Öffentliche Bekanntmachung

Prüfung der Grabmalanlagen aller Grabstätten auf den Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler

Diesjährige Überprüfung der Standsicherheit von Grabsteinen beginnt am 02. April 2024

Nachdem im Jahr 2003 erstmalig auf den Friedhöfen der Gemeinde Heusweiler Standsicherheitsüberprüfungen von Grabsteinen durchgeführt werden mussten, wird auch in diesem Jahr die Standsicherheit von Grabsteinen zum Schutze aller Friedhofsbesucher, und des auf den Friedhöfen beschäftigten Personals kontrolliert.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als zuständiger gesetzlicher Unfallversicherungsträger für die in kommunaler oder konfessioneller Trägerschaft stehenden Friedhöfe schreibt den Friedhofsträgern vor, die Grabmale mindestens einmal jährlich auf ihre Standfestigkeit hin zu prüfen.

Obwohl die Gemeinde nicht Eigentümer der Grabsteine ist, haftet sie dennoch wenn die vorgeschriebene Überprüfung nicht durchgeführt wird.

Wie wird geprüft?

Es findet eine Druckprobe statt, bei der festgestellt werden soll, inwieweit der Grabstein dem entsprechenden Prüfdruck standhält.

Die erforderliche Standfestigkeit ist gegeben, wenn das Grabmal unter Beachtung der gegebenen Vorsicht am oberen Ende der Breitseite mit einer Kraft von 50 kg belastet werden kann und dabei keinerlei Schwankungen aufweist. Der Prüfdruck wird dabei nach der Grabsteinhöhe definiert.

Kleinere Grabsteine müssen dabei entsprechend der geringeren Gefährdung einem geringeren Druck standhalten als größere.

Die Standsicherheitsüberprüfungen in diesem Jahr werden

ab Dienstag, den 02. April 2024,

auf dem „neuen“ Friedhof im Ortsteil Eiweiler beginnen. Die Überprüfung der Grabmalanlagen auf den anderen Friedhöfen findet danach in folgender Reihenfolge statt: Alter Friedhof Eiweiler, Heusweiler, Holz, Kutzhof, Lummerschied, Obersalbach und Wahlschied.

Das Ergebnis der Überprüfung wird schriftlich festgehalten.

Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, werden durch das Friedhofspersonal unverzüglich Sicherungsmaßnahmen ergriffen.

Diese können sein:

  1. Anbringen von Hinweiszetteln an den Grabmalanlagen,
  2. Absperren der Grabstätte gegen unbefugtes Betreten,
  3. das Abnehmen und vorsichtige Umlegen des Grabsteines in schweren Fällen

Eine Nachkontrolle der Grabmalanlagen wird nach Ablauf von drei Monaten nach der Erstkontrolle durchgeführt.

Unter Berücksichtigung des Hintergrundes der Sicherheit aller Friedhofsbesucher hoffe ich für die Maßnahme auf Ihr Verständnis.

Wie bereits in den vergangenen Jahren bietet die Gemeinde Heusweiler interessierten Bürgern die Möglichkeit, die beiden ausgebildeten Mitarbeiter des Baubetriebshofes, bei der Überprüfung der Grabsteine vor Ort zu begleiten.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an eine der unten angegebenen Mitarbeiterinnen der Friedhofsverwaltung.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Frau John und Frau Kirsch von der Friedhofsverwaltung unter den Telefonnummern 06806/911-156 sowie 911-141 zur Verfügung.

Heusweiler, 16. Januar 2024

Thomas Redelberger

Bürgermeister