| Aufgrund der § 87 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 60 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. S. 2629) hat der Gemeinderat am 10. Februar 2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: |
Neue Reisepässe
Beim Bürgerbüro der Gemeinde Heusweiler sind die neuen Reisepässe eingetroffen, welche bis zum 02.03.2022 beantragt wurden.
Die Reisepässe können nur vom Reisepassinhaber selbst oder von anderen Personen gegen Vorlage einer Vollmacht abgeholt werden.
Das alte Ausweisdokument ist bei der Abholung mitzubringen. Verlorengegangene oder nicht auffindbare Pässe müssen jedoch vom Passinhaber selbst als Verlust gemeldet werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Abholung einen Termin unter termine.heusweiler.de oder telefonisch unter 06806-911222.
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Vertretung des Ortsvorstehers
Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Niedersalbach, Herr Bruno Lesch, wird in der Zeit vom 21.04.2022 bis einschließlich 29.04.2022 vom stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Wolfgang Raber, Im Stockwald 9, 66265 Heusweiler, vertreten.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Heusweiler, 04.04.2022
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Vertretung des Ortsvorstehers
Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Kutzhof, Herr Michael JAKOB, wird in der Zeit vom 25.04.2022 bis einschließlich 15.05.2022 von dem stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Peter Woll, Pastor-Kettel-Weg 4, 66265 Heusweiler, vertreten.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Heusweiler, 04.04.2022
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Sitzung des Ortsrates Heusweiler
Am Mittwoch, dem 13.04.2022, um 18:00 Uhr, findet in der Kulturhalle, Heusweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Heusweiler statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
| 1 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Heusweiler vom 08.12.2021 (öffentlicher Teil) |
| 2 | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „1.Änderung Handwerkerpark“ in den Ortsteilen Heusweiler und Kutzhof – Aufstellungsbeschluss und Beschluss zu den Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB |
| 3 | Fahren für Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung – Antrag des Ortsratsmitgliedes Dr. Steinrücken |
| 4 | Information Fahrradschutzstreifen Illinger Straße |
| 5 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
| 6 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Heusweiler vom 08.12.2021 (nichtöffentlicher Teil) |
| 7 | Pachtverträge für Technikcontainer (PoP) mit der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH |
| 8 | Aufrechterhaltung öffentlicher Ordnung im Zentrum von Heusweiler |
| 9 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Heusweiler, 1. April 2022
Der Ortsvorsteher
MAAS
Sitzung des Ortsrates Kutzhof
Am Mittwoch, dem 13.04.2022, um 18:00 Uhr, findet im Schulungsraum der FFW, Barbara-Ensemble Kutzhof eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Kutzhof statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
| 1 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 02.03.2022 (öffentlicher Teil) |
| 2 | Neuwahl des Schiedsmannes/frau für den Schiedsbezirk Kutzhof |
| 3 | Seniorennachmittag |
| 4 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
| 5 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 02.03.2022 (nichtöffentlicher Teil) |
| 6 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Heusweiler, 1. April 2022
Der Ortsvorsteher
JAKOB
Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof
Am Mittwoch, dem 06.04.2022, um 18:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Obersalbach eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof statt.
Für Besucher gelten die Coronaregeln nach der am Sitzungstag gültigen Rechtsverordnung.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
| 1 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof vom 01.12.2021 (öffentlicher Teil) |
| 2 | Pläne zur Verschiebung der Haushaltsmittel zum Hochwasserschutz – Antrag der DBO-Ortsratsfraktion Obersalbach-Kurhof |
| 3 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
| 4 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Obersalbach-Kurhof vom 01.12.2021 (nichtöffentlicher Teil) |
| 5 | Pachtverträge für Technikcontainer (PoP) mit der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH |
| 6 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Heusweiler, 28. März 2022
Der Ortsvorsteher
NÄCKEL
Vertretung des Ortsvorstehers
Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Wahlschied, Herr Reiner Zimmer, wird in der Zeit vom 04.04.2022 bis einschließlich 24.04.2022 von der stellvertretenden Ortsvorsteherin, Frau Catherine Pörtner, Vorstadtstraße 11, 66265 Heusweiler, vertreten.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Heusweiler, 25.03.2022
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Bekanntmachung
Am Montag, dem 28. März 2022, findet um 17:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt. Einziger Punkt der Tagesordnung ist die Feststellung des Ergebnisses der Landtagswahl in der Gemeinde Heusweiler. Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt.
Der Gemeindewahlleiter
Thomas Redelberger
Sitzung des Ortsrates Eiweiler
Am Donnerstag, dem 31.03.2022, um 18:00 Uhr, findet im Nebenraum der Großwaldhalle Eiweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Eiweiler statt.
Für Besucher gelten die Coronaregeln nach der am Sitzungstag gültigen Rechtsverordnung.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
| 1 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 19.01.2022 (öffentlicher Teil) |
| 2 | Verkehrssicherheit Schulwege, Gehweg Großwaldhalle, Parkplatz Großwaldhalle – Antrag der CDU-Ortsratsfraktion Eiweiler |
| 3 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
| 4 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 19.01.2022 (nichtöffentlicher Teil) |
| 5 | Pachtverträge für Technikcontainer (PoP) mit der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH |
| 6 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Heusweiler, 21. März 2022
Der Ortsvorsteher
WACHALL
Sitzung des Ortsrates Holz
Am Montag, dem 28.03.2022, um 19:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Holz eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Holz statt.
Für Besucher gilt Corona bedingt die 3-G-Regelung. Somit ist der Zutritt nur möglich, wenn der Nachweis über eine Genesung, Impfung oder eine aktuelle Testung erbracht wird. Des Weiteren besteht Maskenpflicht.
Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
| 1 | Verpflichtung eines neuen Ortsratsmitgliedes |
| 2 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Holz vom 09.12.2021 (öffentlicher Teil) |
| 3 | QR-Code „Bestattungsorte Gefallener der Weltkriege“ an Mahnmalen |
| 4 | Planung Mondscheinmarkt |
| 5 | Verwendung Ortsratsbudget |
| 6 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
| 7 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Holz vom 09.12.2021 (nichtöffentlicher Teil) |
| 8 | Grundstücksangelegenheiten |
| 8.1 | Veräußerung einer Wiesenfläche im Bereich „Dahlienweg“ |
| 8.2 | Pachtverträge für Technikcontainer (PoP) mit der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH |
| 9 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Heusweiler, 17. März 2022
Der Ortsvorsteher
PAUL
Sitzung des Gemeinderates
Am Donnerstag, dem 24.03.2022, um 18:30 Uhr, findet in der Kulturhalle, Heusweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Für Besucher gelten die Coronaregeln nach der am Sitzungstag gültigen Rechtsverordnung.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
| 1 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 10.02.2022 (öffentlicher Teil) |
| 2 | Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 10.02.2022 |
| 3 | Bebauungsplan „Solarpark A8 Heusweiler“ in den Ortsteilen Eiweiler und Kutzhof – Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und Satzungsbeschluss |
| 4 | Neuvergabe des Linienbündels E (172/175) unter Berücksichtigung der Vorgaben der Richtlinie 2009/33/EG – Clean Vehicle Direktive (CVD) – Ergänzung zur Vorlage BV/0154/21 |
| 5 | Flexible Ferien in den Kindergärten |
| 6 | Ergebnis Elternbefragung Betreuungsbedarf |
| 7 | Hitzeaktionsplan – Antrag der GBH-Gemeinderatsfraktion |
| 8 | Nistkästen im Wengenwald aufstellen – Kampf gegen Eichenprozessionsspinner – Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion |
| 9 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
| 10 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 10.02.2022 (nichtöffentlicher Teil) |
| 11 | Vergabe von Lieferungen und Leistungen |
| 11.1 | Ausschreibung der Drehleiter DLK 23/12 für die Freiwillige Feuerwehr Heusweiler |
| 12 | Mitteilungen und Verschiedenes |
| 13 | Personalangelegenheiten |
Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.
Heusweiler, 15. März 2022
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Am Montag, dem 21.03.2022, um 18:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Obersalbach eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz statt.
Für eventuelle Besucher gelten die am Sitzungstag gültigen Corona-Regeln.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
| 1 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz vom 09.09.2021 |
| 2 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
| 3 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz vom 09.09.2021 |
| 4 | Hitzeaktionsplan – Antrag der GBH-Gemeinderatsfraktion |
| 5 | Nistkästen im Wengenwald aufstellen – Kampf gegen Eichenprozessionsspinner – Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion |
| 6 | Ergebnisse Klima AG |
| 6.1 | Fahrradschutzstreifen |
| 6.2 | Maßnahmen zum Hitzeaktionsplan |
| 6.3 | Information zum Job-Rad / Fahrradleasing |
| 7 | Jagdgenossenschaft Kutzhof-Wahlschied |
| 8 | Information zu Mountainbike-Trails in der Gemeinde Heusweiler |
| 9 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Heusweiler, den 9. März 2022
Der Bürgermeister
– Redelberger –
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Soziales und demografische Entwicklung
Am Donnerstag, dem 17.03.2022, um 18:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Obersalbach eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Soziales und demografische Entwicklung statt.
Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.
Für Besucher gelten die Coronaregeln nach der am Sitzungstag gültigen Rechtsverordnung.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
| 1 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Soziales und demografische Entwicklung vom 04.11.2021 (öffentlicher Teil) |
| 2 | Tätigkeitsbericht Seniorenbeauftragter |
| 3 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Nichtöffentlicher Teil
| 4 | Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Soziales und demografische Entwicklung vom 04.11.2021 (nichtöffentlicher Teil) |
| 5 | Information Kita-Situation |
| 6 | Flexible Ferien in den Kindergärten |
| 7 | Ergebnis Elternbefragung Betreuungsbedarf |
| 8 | Mitteilungen und Verschiedenes |
Heusweiler, 8. März 2022
Thomas Redelberger
Bürgermeister
Wahlbekanntmachung
- Am 27.03.2022 findet die Wahl zum Landtag des Saarlandes statt.
Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.
- Die Gemeinde ist in 23 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 14.02.2022 bis 20.02.2022 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.
Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 13.00 Uhr in der Großwaldhalle Eiweiler zusammen.
- Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält in der Reihenfolge und unter der Nummer ihrer Bekanntmachung in schwarzem Druck die im jeweiligen Wahlkreis zugelassenen Kreis- und Landeswahlvorschläge unter Angabe der Partei oder Wählergruppe sowie der Namen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber und bei der Angabe der Partei oder Wählergruppe einen Kreis für die Kennzeichnung.
Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welchem Wahlvorschlag die Stimme gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
- Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.
- Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
- durch die Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
- durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Gemeindewahlleiter einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
- Jede oder jeder Wahlberechtigte kann ihr oder sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder Vertreter anstelle der oder des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 10 Abs. 6 des Landtagswahlgesetzes)
Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter, die oder der des Lesen unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer oder seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe de Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der oder dem Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der oder des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 10 Abs. 7 des Landtagswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
- Blinde und Sehbehinderte haben bei dieser Wahl wieder die Möglichkeit Stimmzettelschablonen zu verwenden. Die Schablonen können angefordert werden beim
Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V.
Frau Vorsitzende Christa Maria Rupp
Küstrinerstraße 6
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/81 81 81
Infotelefon: 0681/81 51 26
E-Mail: info@bsvsaar.org
Internet: www.bsvsaar.org
Heusweiler, 03.03.2022
Der Gemeindewahlleiter
Thomas Redelberger
