Vertretung Ortsvorsteher

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Kutzhof, Herr Michael JAKOB, wird in der Zeit vom 24.04.2023 bis einschließlich 07.05.2023 von dem stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Peter Woll, Pastor-Kettel-Weg 4, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 13.04.2023

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Ortsrates Heusweiler

Am Mittwoch, dem 19.04.2023, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Heusweiler statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesende Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Heusweiler vom 25.01.2023 (öffentlicher Teil)
  2  Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler einschließlich der dazugehörenden Gestaltungsvorschriften
  3  Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen  für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 (Ortsteil Heusweiler)
  4  Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept – ISEK
  5  Neugestaltung Spielplatz Talstraße
  6  Seniorennachmittag 2023
  7  Jubiläen
  8  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  9  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Heusweiler vom 25.01.2023 (nichtöffentlicher Teil)
  10  Grundstücksangelegenheiten
  10.1  Antrag auf Ergänzungssatzung „Brückenstraße“, Berschweiler
  11  Ortsratsbudget
  12  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 31. März 2023

Der Ortsvorsteher

MAAS

Vertretung des Ortsvorstehers

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Niedersalbach, Herr Bruno Lesch, wird in der Zeit vom 15.04.2023 bis einschließlich 22.04.2023 vom stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Wolfgang Raber, Im Stockwald 9, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 31.03.2023

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Asphaltierungsarbeiten im Gemeindebezirk

Die Fa. Backes hat den Auftrag, Asphaltierungs- u. Instandsetzungsarbeiten in den Gemeindestraßen sowie Feldwegen in Heusweiler durchzuführen.

Die Arbeiten erfolgen im Zeitraum vom 28.03.2023 bis 31.03.2023. An folgenden Tagen werden in den Ortsteilen Heusweiler, Niedersalbach und Obersalbach Arbeiten durchgeführt. In dieser Zeit erfolgen die Instandsetzungen auf den Feldwegen „Sprenger Straße“ und „Hirteler Straße“. Geplant ist auch, in den Gemeindestraßen „Schwarzenholzer Straße“ sowie „am Schwimmbad“ am Kreuzungsbauwerk A8 in Heusweiler zu asphaltieren.
Die Arbeiten erfolgen unter Vollsperrung. Die An- bzw. Abfahrt zu den Anliegern ist während dieser Zeit gewährleistet, auch hier sind während der Bauarbeiten verkehrliche Einschränkungen für die Anlieger nicht gänzlich ausgeschlossen.

Bekanntmachung

Verschiebung Samstagsöffnung

Bürgerbüro Rathaus Heusweiler

Die Samstagsöffnung des Bürgerbüros im Rathaus der Gemeinde Heusweiler von 10:00 – 12:00 Uhr verschiebt sich vom 08.04.2023 auf den 15.04.2023. Die Bevölkerung wird hiervon in Kenntnis gesetzt.

Heusweiler, den 22.03.2023

Der Bürgermeister

-Redelberger-

Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Am Montag, dem 27.03.2023, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 13.02.2023 (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 13.02.2023 (nicht öffentlicher Teil)
4Antrag auf Aufstellung einer Ergänzungssatzung „Zum Beiengarten“, Kutzhof
5Information Agri-PV
6Information ISEK
7Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 16. März 2023

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Gemeinderates

Am Donnerstag, dem 23.03.2023, um 18:30 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 06.02.2023 (öffentlicher Teil)
2Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 06.02.2023
3Satzungen
3.1Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Erweiterung Betriebsgelände Fa. Jeras“ im Ortsteil Heusweiler (Dilsburg)
– Abwägungsbeschluss frühzeitige Beteiligungen
– Entwurfsbilligung
– Auslegungsbeschluss
4Saarlandpaktgesetz (SPaktG) – Mittelverwendung/Antrag auf Zuweisungen
5Wirtschaftsplan des Zweckverbandes ÖPNV auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS)
6Wirtschaftsplan 2023 des Zweckverbandes eGo-Saar
7Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

8Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 06.02.2023 (nichtöffentlicher Teil)
9Vergabe von Lieferungen und Leistungen
9.1Brunnenplatz Wahlschied – Vergabe Tiefbau- und Landschaftsbauarbeiten
9.2Umrüsten der Straßenbeleuchtung auf LED, II. BA
9.3Starkregenvorsorgekonzept
10Mitteilungen und Verschiedenes
11Personalangelegenheiten

Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.

Heusweiler, 15. März 2023

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Ortsrates Kutzhof

Am Mittwoch, dem 22.03.2023, um 18:00 Uhr, findet im Schulungsraum der FFW, Barbara-Ensemble Kutzhof eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Kutzhof statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 30.01.2023 (öffentlicher Teil)
  2  Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler einschließlich der dazugehörenden Gestaltungsvorschriften
  3  Terminfestlegung und Planung des Seniorennachmittages 2023
  4  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  5  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 30.01.2023 (nichtöffentlicher Teil)
  6  Grundstücksangelegenheiten
  6.1  Antrag auf Aufstellung einer Ergänzungssatzung „Zum Beiengarten“, Kutzhof
  7  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 13. März 2023

Der Ortsvorsteher

Jakob

Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Am Montag, dem 20.03.2023, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz vom 19.09.2022
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz vom 19.09.2022
4Aktuelles Containerstellplätze
5Starkregenvorsorgekonzept
6Umwelt- und Klimatage 2023
7AG Klima
7.1Aktuelles
7.2Änderung der Baumschutzsatzung
8Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 08. März 202310. März 2023

Der Bürgermeister

– Redelberger

Sitzung des Personal- und Finanzausschusses

Am Montag, dem 13.03.2023, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 27.02.2023 (öffentlicher Teil)  
2Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 27.02.2023 (nichtöffentlicher Teil)  
4Doppelhaushalt 2023/2024  
4.1Doppelhaushalt 2023/2024 – Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027  
4.2Doppelhaushalt 2023/2024  
5Vergaben von Lieferungen und Leistungen  
5.1Brunnenplatz Wahlschied – Vergabe Tiefbau- und Landschaftsbauarbeiten  
5.2Umrüsten der Straßenbeleuchtung auf LED, II. BA  
6Mitteilungen und Verschiedenes  
7Personalangelegenheiten  

Heusweiler, 3. März 2022

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Vertretung des Ortsvorstehers

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Niedersalbach, Herr Bruno Lesch, wird in der Zeit vom 12.03.2023 bis einschließlich 19.03.2023 vom stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Wolfgang Raber, Im Stockwald 9, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 03.03.2023

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Ortsrates Niedersalbach

Am Mittwoch, dem 08.03.2023, um 18:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Niedersalbach statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Niedersalbach vom 07.12.2022 (öffentlicher Teil)
  2  Vorstellung Renaturierung Salbach
  3  Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Heusweiler einschließlich der dazugehörenden Gestaltungsvorschriften
  4  Eröffnung Beachvolleyballfeld
  5  Seniorennachmittag 2023
  6  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  7  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Niedersalbach vom 07.12.2022 (nichtöffentlicher Teil)
  8  Beschlussempfehlung der Projektgruppe „Zukünftiges Friedhofskonzept für die Gesamtgemeinde“ bzgl. der Friedhofshallen der Gemeinde Heusweiler
  9  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 28.02.2023

Der Ortsvorsteher

LESCH

Stellenausschreibung vom 17.02.2023

Der Gemeinderat Heusweiler hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 die Satzung über die Bestellung einer/eines Beauftragten für die Menschen mit Behinderungen und Senioren beschlossen.

Die Gemeinde Heusweiler schreibt zur ehrenamtlichen Tätigkeit die Stelle

einer/eines Beauftragte/r (alle Geschlechter) für Menschen mit Behinderungen und Senioren

aus.

Der/die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen und Senioren ist bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde Heusweiler zu beteiligen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen und Senioren oder Auswirkungen auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen haben.

Die/der Beauftragte soll Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen die erforderlichen Hilfen ermöglichen. Er/Sie soll das Engagement von Menschen mit Behinderungen und Seniorinnen und Senioren in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen der Kommune und deren Fort- und Weiterentwicklung fördern.

Der/die Beauftragte soll gezielt Hilfestellung für Menschen mit Behinderungen und Senioren anbieten. Dazu soll er/sie einerseits telefonisch und persönlich im Rahmen von zuvor veröffentlichten Sprechzeiten im Rathaus erreichbar sein. Darüber hinaus soll das Gesprächs- und Beratungsangebot in allen Ortsteilen der Gemeinde angeboten werden. Aufgrund dessen wird Mobilität vorausgesetzt.

Die/der Beauftragte wird für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates Heusweiler (bis voraussichtlich Juni 2024) bestellt.

Die/der Beauftragte erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 500,- Euro. Zusätzlich wird für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates, oder dessen Ausschüsse ein Sitzungsgeld gezahlt.

Bei Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit senden Sie die üblichen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 20. März 2023 (Ausschlussfrist) an den Bürgermeister der Gemeinde Heusweiler, Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler.

Für Ihre Bewerbung verwenden Sie bitte keine Bewerbungsmappen, Schnellhefter oder Klarsichthüllen.

Redelberger, Bürgermeister

Sitzung des Personal- und Finanzausschusses

Am Montag, dem 27.02.2023, um 18:00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 26.01.2023 (öffentlicher Teil)  
2Saarlandpaktgesetz (SPaktG) – Mittelverwendung/Antrag auf Zuweisungen  
3Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

4Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 26.01.2023 (nichtöffentlicher Teil)  
5Doppelhaushalt 2023/2024  
5.1Doppelhaushalt 2023/2024 – Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027  
5.2Doppelhaushalt 2023/2024  
6Wirtschaftsplan 2023 des Zweckverbandes eGo-Saar  
7Mitteilungen und Verschiedenes  
8Personalangelegenheiten  

Heusweiler, 14. Februar 2023

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Satzung der Gemeinde Heusweiler über die Bestellung eines/r Beauftragten für die Menschen mit Behinderungen und Senioren

Die nachfolgende Satzung wurde vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 15.12.2023 beschlossen:

Auf Grund des § 12 und § 50 a des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt, S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) hat der Gemeinderat Heusweiler in seiner Sitzung am 15.12.2022 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Ehrenamtliche Tätigkeit

Die Gemeinde Heusweiler bestellt zur ehrenamtlichen Tätigkeit eine/n Beauftragte/n für Menschen mit Behinderungen und Senioren.

§ 2 Bestellungsberechtigter

Der Gemeinderat Heusweiler entscheidet über die Bestellung und Ablehnung der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und Senioren.

§ 3 Beteiligung und Aufgaben

  • Der/die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen und Senioren ist bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde Heusweiler zu beteiligen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen und Senioren betreffen oder Auswirkungen auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen haben.
    Im Übrigen gilt § 19 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland (SBGG).
  • Die/der Beauftragte soll Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen die erforderlichen Hilfen ermöglichen. Er/Sie soll das Engagement von Menschen mit Behinderungen und Seniorinnen und Senioren in wichtigen gesellschaftlichen Bereichen der Kommune und deren Fort- und Weiterentwicklung fördern.
  • Der/die Beauftragte soll gezielt Hilfestellung für Menschen mit Behinderungen und Senioren anbieten. Dazu soll er/sie einerseits telefonisch und persönlich im Rahmen von zuvor veröffentlichten Sprechzeiten im Rathaus erreichbar sein. Darüber hinaus soll das Gesprächs- und Beratungsangebot –nach Möglichkeit – in allen Ortsteilen der Gemeinde angeboten werden.
  • Der/die Beauftragte kann zu relevanten Fragestellungen, die im Gemeinderat entschieden werden – und seinen/ihren Tätigkeitsbereich betreffen, konsultiert werden und eine Stellungnahme abgeben. Dies gilt einerseits für die Verwaltung, andererseits aber auch für die Fraktionen und Einzelmitglieder des Gemeinderates.
  • Es soll eine Zusammenarbeit mit den entsprechenden Beauftragten auf Regionalverbands- und Landesebene stattfinden, wie z.B. der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Seniorenbeiräte (LAG-KSB).

§ 4 Amtszeit

  • Die Stelle des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und Senioren ist öffentlich auszuschreiben.
  • Der/die Beauftragte wird für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates bestellt. § 46 KSVG gilt entsprechend.
  • Der Gemeinderat kann die Abberufung des Beauftragten auch vor Ablauf seiner Amtszeit beschließen. Der Beschluss bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates.

§ 5 Berichtspflicht

  • Der/die Bestellte ist verpflichtet, dem Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und demografische Entwicklung oder dem Gemeinderat halbjährlich über seine/ihre Tätigkeit zu berichten.
  • Daneben ist der Verwaltung und den Mitgliedern des Gemeinderates einmal im Kalenderjahr ein schriftlicher Tätigkeitsbericht vorzulegen.

§ 6 Entschädigung

  • Der/die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Senioren erhält im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 500,- Euro.
  • Durch Zahlung der Aufwandsentschädigung sind alle weiteren Aufwendungen (wie z.B. Reisekosten, Telefon- und Internetkosten, Arbeitsmittel wie z.B. Computer) abgegolten.
  • Der/die Beauftragte erhält für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates und des Ausschusses für Schule, Kultur, Soziales und demografische Entwicklung ein Sitzungsgeld in der Höhe des jeweiligen Sitzungsgeldes für Gemeinderatsmitglieder gemäß Geschäftsordnung, sofern die Interessen von Menschen mit Behinderungen und/oder Senioren betroffen sind und eine Einladung durch den Bürgermeister erfolgt.

§ 7 Inkrafttreten

  • Die Satzung wird öffentlich bekannt gemacht.
  • Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
  • Die Satzung der Gemeinde Heusweiler über die Bestellung von Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung vom 23. März 2018 tritt mit Ablauf vom 31.12.2022 außer Kraft.
  • Die Satzung der Gemeinde Heusweiler über die Bestellung einer/eines Beauftragten für Senioren vom 13. März 2015 tritt mit Ablauf vom 31.12.2022 außer Kraft.

Heusweiler, den 19.12.2022

Redelberger, Bürgermeister

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2.vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.