Vertretung des Ortsvorstehers

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Wahlschied, Herr Reiner Zimmer, wird in der Zeit vom 04.04.2022 bis einschließlich 24.04.2022 von der stellvertretenden Ortsvorsteherin, Frau Catherine Pörtner, Vorstadtstraße 11, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 25.03.2022

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Bekanntmachung

Am Montag, dem 28. März 2022, findet um 17:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt. Einziger Punkt der Tagesordnung ist die Feststellung des Ergebnisses der Landtagswahl in der Gemeinde Heusweiler. Zu der Sitzung hat jedermann Zutritt.

Der Gemeindewahlleiter

Thomas Redelberger

Sitzung des Ortsrates Eiweiler

Am Donnerstag, dem 31.03.2022, um 18:00 Uhr, findet im Nebenraum der Großwaldhalle Eiweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Eiweiler statt.

Für Besucher gelten die Coronaregeln nach der am Sitzungstag gültigen Rechtsverordnung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 19.01.2022 (öffentlicher Teil)
  2  Verkehrssicherheit Schulwege, Gehweg Großwaldhalle, Parkplatz Großwaldhalle – Antrag der CDU-Ortsratsfraktion Eiweiler
  3  Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

  4  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Eiweiler vom 19.01.2022 (nichtöffentlicher Teil)
  5  Pachtverträge für Technikcontainer (PoP) mit der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH
  6  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 21. März 2022

Der Ortsvorsteher

WACHALL

Sitzung des Ortsrates Holz

Am Montag, dem 28.03.2022, um 19:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Holz eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Holz statt.

Für Besucher gilt Corona bedingt die 3-G-Regelung. Somit ist der Zutritt nur möglich, wenn der Nachweis über eine Genesung, Impfung oder eine aktuelle Testung erbracht wird. Des Weiteren besteht Maskenpflicht.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Verpflichtung eines neuen Ortsratsmitgliedes
  2  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Holz vom 09.12.2021 (öffentlicher Teil)
  3  QR-Code „Bestattungsorte Gefallener der Weltkriege“ an Mahnmalen
  4  Planung Mondscheinmarkt
  5  Verwendung Ortsratsbudget
  6  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  7  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Holz vom 09.12.2021 (nichtöffentlicher Teil)
  8  Grundstücksangelegenheiten
  8.1  Veräußerung einer Wiesenfläche im Bereich „Dahlienweg“
  8.2  Pachtverträge für Technikcontainer (PoP) mit der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH
  9  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 17. März 2022

Der Ortsvorsteher

PAUL

Sitzung des Gemeinderates

Am Donnerstag, dem 24.03.2022, um 18:30 Uhr, findet in der Kulturhalle, Heusweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Für Besucher gelten die Coronaregeln nach der am Sitzungstag gültigen Rechtsverordnung.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 10.02.2022 (öffentlicher Teil)
2Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 10.02.2022
3Bebauungsplan „Solarpark A8 Heusweiler“ in den Ortsteilen Eiweiler und Kutzhof – Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und Satzungsbeschluss
4Neuvergabe des Linienbündels E (172/175) unter Berücksichtigung der Vorgaben  der Richtlinie 2009/33/EG – Clean Vehicle Direktive (CVD) – Ergänzung zur Vorlage BV/0154/21
5Flexible Ferien in den Kindergärten
6Ergebnis Elternbefragung Betreuungsbedarf
7Hitzeaktionsplan – Antrag der GBH-Gemeinderatsfraktion
8Nistkästen im Wengenwald aufstellen – Kampf gegen Eichenprozessionsspinner – Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
9Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

10Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 10.02.2022 (nichtöffentlicher Teil)
11Vergabe von Lieferungen und Leistungen
11.1Ausschreibung der Drehleiter DLK 23/12 für die Freiwillige Feuerwehr Heusweiler
12Mitteilungen und Verschiedenes
13Personalangelegenheiten

Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.

Heusweiler, 15. März 2022

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Am Montag, dem 21.03.2022, um 18:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Obersalbach eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz statt.

Für eventuelle Besucher gelten die am Sitzungstag gültigen Corona-Regeln.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz vom 09.09.2021
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz vom 09.09.2021
4Hitzeaktionsplan – Antrag der GBH-Gemeinderatsfraktion
5Nistkästen im Wengenwald aufstellen – Kampf gegen Eichenprozessionsspinner – Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
6Ergebnisse Klima AG
6.1Fahrradschutzstreifen
6.2Maßnahmen zum Hitzeaktionsplan
6.3Information zum Job-Rad / Fahrradleasing
7Jagdgenossenschaft Kutzhof-Wahlschied
8Information zu Mountainbike-Trails in der Gemeinde Heusweiler
9Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 9. März 2022

Der Bürgermeister

– Redelberger

Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Soziales und demografische Entwicklung

Am Donnerstag, dem 17.03.2022, um 18:00 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Obersalbach eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Soziales und demografische Entwicklung statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Für Besucher gelten die Coronaregeln nach der am Sitzungstag gültigen Rechtsverordnung.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Soziales und demografische Entwicklung vom 04.11.2021 (öffentlicher Teil)  
2Tätigkeitsbericht Seniorenbeauftragter  
3Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

4Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Soziales und demografische Entwicklung vom 04.11.2021 (nichtöffentlicher Teil)  
5Information Kita-Situation  
6Flexible Ferien in den Kindergärten  
7Ergebnis Elternbefragung Betreuungsbedarf  
8Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 8. März 2022

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Wahlbekanntmachung

  1. Am 27.03.2022 findet die Wahl zum Landtag des Saarlandes statt.

Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.

  • Die Gemeinde ist in 23 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 14.02.2022 bis 20.02.2022 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.

Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 13.00 Uhr in der Großwaldhalle Eiweiler zusammen.

  • Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

Der Stimmzettel enthält in der Reihenfolge und unter der Nummer ihrer Bekanntmachung in schwarzem Druck die im jeweiligen Wahlkreis zugelassenen Kreis- und Landeswahlvorschläge unter Angabe der Partei oder Wählergruppe sowie der Namen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber und bei der Angabe der Partei oder Wählergruppe einen Kreis für die Kennzeichnung.

Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welchem Wahlvorschlag die Stimme gelten soll.

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

  • Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.
  • Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
  1. durch die Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
  2. durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Gemeindewahlleiter einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

  • Jede oder jeder Wahlberechtigte kann ihr oder sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder Vertreter anstelle der oder des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 10 Abs. 6 des Landtagswahlgesetzes)

Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter, die oder der des Lesen unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer oder seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe de Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der oder dem Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der oder des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 10 Abs. 7 des Landtagswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

  • Blinde und Sehbehinderte haben bei dieser Wahl wieder die Möglichkeit Stimmzettelschablonen zu verwenden. Die Schablonen können angefordert werden beim

Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V.

Frau Vorsitzende Christa Maria Rupp

Küstrinerstraße 6

66121 Saarbrücken

Telefon: 0681/81 81 81

Infotelefon: 0681/81 51 26

E-Mail: info@bsvsaar.org

Internet: www.bsvsaar.org

Heusweiler, 03.03.2022

Der Gemeindewahlleiter

Thomas Redelberger

Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Am Montag, dem 14.03.2022, um 18:00 Uhr, findet Dorfgemeinschaftshaus Obersalbach eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Für eventuelle Besucher gelten die am Sitzungstag gültigen Corona-Regeln.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 24.01.2022 (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 24.01.2022 (nicht öffentlicher Teil)
4Information Starkregenkartierung
5Bebauungsplan „Solarpark A8 Heusweiler“ in den Ortsteilen Eiweiler und Kutzhof – Beschluss über die Abwägung und Satzungsbeschluss
6Neuvergabe des Linienbündels E (172/175) unter Berücksichtigung der Vorgaben  der Richtlinie 2009/33/EG – Clean Vehicle Direktive (CVD) – Ergänzung zur Vorlage BV/0154/21
7Neubau Nachmittagsbetreuung Grundschule Holz, Vergabe von Trockenbau- und Innenputzarbeiten
8Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, den 3. März 2022

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Personal- und Finanzausschusses

Am Montag, dem 07.03.2022, um 18:00 Uhr, findet Dorfgemeinschaftshaus Obersalbach eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Personal- und Finanzausschusses statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 07.02.2022 (öffentlicher Teil)
2Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

3Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Personal- und Finanzausschusses am 07.02.2022 (nichtöffentlicher Teil)
4Vergaben von Lieferungen und Leistungen
4.1Ausschreibung der Drehleiter DLK 23/12 für die Freiwillige Feuerwehr Heusweiler
5Verlängerung Pachtvertrag des Vereins Islandpferde-Reiter Wahlschied e.V.
6Verlängerung Pachtvertrag Nabu, Ortsgruppe Köllertal, Andreas Thiel
7Schadensersatz Brandschaden am oberen Kallenborn-Parkplatz
8Mitteilungen und Verschiedenes
9Personalangelegenheiten

Heusweiler, den 25. Februar 2022

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Ortsrates Wahlschied

Am Donnerstag, dem 03.03.2022, um 18:00 Uhr, findet im Gastraum der Sport- und Kulturhalle Wahlschied eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Wahlschied statt.

Für Besucher gelten die Coronaregeln nach der am Sitzungstag gültigen Rechtsverordnung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Wahlschied vom 29.09.2021 (öffentlicher Teil)
  2  Sachstand Ortsratsbudget
  3  Sachstand Pumptrack
  4  Information Heidenfriedhof und Besuch von Herrn Reinhold Jost
  5  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  6  Annahme der Niederschriften über die Sitzungen des Ortsrates Wahlschied vom 13.08.2021 und 29.09.2021 (nichtöffentlicher Teil)
  7  Bauvoranfrage – Im Dorf, OT Wahlschied
  8  Sachstand Schulweg Wahlschieder Grube
  9  Veräußerung einer Teilfläche im Bereich des Spielplatzes „Zur Spitzeich“ im Ortsteil Wahlschied
  10  Verlängerung Pachtvertrag des Vereins Islandpferde-Reiter Wahlschied e.V.
  11  Verlängerung Pachtvertrag Nabu, Ortsgruppe Köllertal, Andreas Thiel
  12  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 23. Februar 2022

Der Ortsvorsteher

ZIMMER

BEKANNTMACHUNG

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag des Saarlandes am 27. März 2022

  1. Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Gemeinde Heusweiler wird in der Zeit vom 07.03. bis zum 11.3.2022, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 0.21 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit ihrer im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.

Sofern eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie oder er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

  1. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 11.03.2022 bis 12.00 Uhr, beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Heusweiler, Rathaus Heusweiler, Saarbrücker Str. 35, Zimmer 0.21 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.
  1. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind erhalten bis spätestens zum 06.03.2022 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

  1. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Saarbrücken durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
  1. Wahlscheine erhalten auf Antrag
  • eine in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte oder ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter;

5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte oder ein nicht        in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

  1. wenn sie oder er nachweist, dass sie ohne eigenes Verschulden oder er ohne eigenes Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 12 Abs. 7 der Landeswahlordnung oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 13 Abs. 1 des Landtagswahlgesetzes (bis zum 11.03.2022) versäumt hat,
  2. wenn ihr oder sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist nach § 12 Abs. 7 der Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 13 Abs. 1 des Landtagswahlgesetzes entstanden ist,
  • wenn ihr oder sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindewahlleiterin oder des Gemeindewahlleiters gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 25.3.2022, 18:00 Uhr, beim Gemeindewahlleiter mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Am 28.02.2022 ist das Rathaus geschlossen.

Im Falle nachweislicher plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihr oder ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr oder ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachweisen. Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6. Mit dem Wahlschein erhalten die oder der Wahlberechtigte

  • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises
  • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag
  • einen amtlichen, mit der Anschrift an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellroten Wahlbriefumschlag und
  • ein Merkblatt für die Briefwahl

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindewahlleiterin oder dem Gemeindewahlleiter vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter, die oder der des Lesen unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer oder seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der oder dem Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der oder des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

Bei der Briefwahl muss die Wählerin oder der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein rechtzeitig an die angegebene Stelle senden, so dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Heusweiler, den 17.02.2022

Der Gemeindewahlleiter

Thomas Redelberger

Sitzung des Ortsrates Kutzhof

Am Mittwoch, dem 02.03.2022, um 18:00 Uhr, findet im Schulungsraum FFW, Barbara-Ensemble Kutzhof eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsrates Kutzhof statt.

Für Besucher gelten die Coronaregeln nach der am Sitzungstag gültigen Rechtsverordnung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Ortsratsmitglieder und den Ortsvorsteher zu richten.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 15.12.2022 (öffentlicher Teil)
  2  Bebauungsplan „Solarpark A8 Heusweiler“ in den Ortsteilen Eiweiler und Kutzhof – Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BAuGB und Satzungsbeschluss
  3  Vorhabenbezogener Bebauungsplan „1.Änderung Handwerkerpark“ in den Ortsteilen Heusweiler und Kutzhof – Aufstellungsbeschluss und Beschluss zu den Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
  4  Verkehrsspiegel Wiesbachstraße (B 266)
  5  Verkehrssituation Beschilderung Straße „Am Hirtenberg“
  6  Finanzierung Ruhebank, Kirche Kutzhof
  7  Ostergeschenke für Kinder der Kitas Kutzhof und Lummerschied
  8  Mitteilungen und Verschiedenes  

Nichtöffentlicher Teil

  9  Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Kutzhof vom 15.12.2022 (nichtöffentlicher Teil)
  10  Mitteilungen und Verschiedenes

Heusweiler, 18. Februar 2022

Der Ortsvorsteher

JAKOB

Vertretung des Ortsvorstehers

Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Holz, Herr Jan PAUL, wird in der Zeit vom 02.03.2022 bis einschließlich 16.03.2022 vom stellvertretenden Ortsvorsteher, Herrn Michael Margardt, Am Heidstock 34, 66265 Heusweiler, vertreten.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Heusweiler, 18.02.2022

Thomas Redelberger

Bürgermeister

Sitzung des Gemeinderates

Am Donnerstag, dem 10.02.2022, um 18:30 Uhr, findet in der Kulturhalle Heusweiler eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Für Besucher gelten die Coronaregeln nach der am Sitzungstag gültigen Rechtsverordnung.

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 16.12.2021 (öffentlicher Teil)
2Bekanntmachung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 16.12.2021
3Saarlandpaktgesetz (SPaktG) – Antrag auf Zuweisungen
4Stellenplan 2022
51. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022
6Haushaltsvorberatungen mit Arbeitsgruppen gleichstellen – Initiativantrag von CDU- und SPD-Gemeinderatsfraktion
7Wirtschaftsplan 2022 des Zweckverbandes eGo-Saar
8Wirtschaftsplan des Zweckverbandes ÖPNV auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS)
9Wechsel des Vergabeverfahrens im Bereich Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) vom Nettoprinzip auf Bruttoprinzip
10Änderung der Richtlinien zum Plakatieren auf öffentlichen Straßen für politische Zwecke im Vorfeld von Wahlen
11Mitteilungen und Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

12Annahme der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 16.12.2021 (nichtöffentlicher Teil)
13Mitteilungen und Verschiedenes
14Personalangelegenheiten

Gemäß der Satzung über die Einrichtung einer Einwohnerfragestunde in den Ortsräten und im Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler findet vor Eintritt in die Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde statt, in der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben wird, Fragen an die Verwaltung und die Ratsmitglieder zu richten.

Heusweiler, 1. Februar 2022

Thomas Redelberger

Bürgermeister